Urteil - Diebstahl nach Oldtimerkauf: Verkäufer muss Mehrwert zahlen
Braunschweig (dpa/tmn) - Wer ein bereits verkauftes Auto vor der Abholung durch den Käufer verwahrt, muss das sicher tun. Ansonsten könnte er nach einem Diebstahl für Schadenersatz aufkommen müssen. Das gilt besonders für Liebhaberfahrzeuge, deren ermittelter Wert vom Kaufpreis stark abweichen kann.