Recht im Verkehr - Kollision mit falsch fahrender Radlerin: Geteilte Schuld
Brandenburg an der Havel (dpa/tmn) - Auch wenn sich im Straßenverkehr andere Menschen falsch verhalten, kann man als Unfall-Betroffener mithaften müssen. Das gilt etwa dann, wenn bestimmten Stellen keine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Auf ein Urteil dazu des Oberlandesgerichts Brandenburg (A