Klage von Fußgänger - Verkehrsrecht: Schadenersatz nach Unfall mit Fünfjährigem?
Hamburg (dpa/tmn) - Auch wenn der Nachwuchs schon sehr geübt im Radeln ist, müssen Erziehungsberechtigte eingreifen, falls es erforderlich ist. Kommt es ansonsten zu einem Unfall, müssen sie damit rechnen, Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen zu müssen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Hambu
