Radweg nicht genutzt: Haftet Fahrradfahrerin bei Unfall?
München/Berlin (dpa/tmn) - Fährt eine Fahrradfahrerin auf der Bundesstraße und nicht auf den für sie vorgesehenen Radweg, kann das Folgen für die Haftungsfrage haben. Kommt es dann zu einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern, haftet die Radfahrerin mit. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgericht