Auto — Sicherheitsabstand auf der Autobahn: So groß muss er sein
Wie viel Abstand ist ausreichend, wie viel ist vorgeschrieben? Dazu gibt es eine klare Regelung, die viele Autofahrer nicht kennen. Dabei ist sie sehr einfach. Moderne Autos sind in der Lage, den optimalen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug selbst zu bestimmen. Dennoch neigen Autofahrer oft dazu, den notwendigen Sicherheitsabstand zu unterschätzen, was besonders auf Autobahnen lebensgefährlich ist. Den richtigen Abstand halten Deshalb sollte jeder Autofahrer den richtigen Abstand kennen und ihn auch einhalten. Wenn ein anderes Fahrzeug direkt vor Ihnen einschert und den Abstand verringert, sollten Sie vom Gas gehen und gegebenenfalls leicht bremsen, um den richtigen Sicherheitsabstand wiederherzustellen. Die "Halber-Tacho"-Regel Eine einfache Möglichkeit, den erforderlichen Mindestabstand zu ermitteln, ist die "Halber-Tacho"-Regel: Teilen Sie Ihre Geschwindigkeit durch zwei, um den Mindestabstand in Metern zu erhalten. Wenn Sie beispielsweise mit 120 km/h fahren, sollte der Abstand mindestens 60 Meter betragen. Um diesen Abstand abzuschätzen, können Sie sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Bei schlechten Witterungsverhältnissen wie Glatteis oder Nebel sollte der Abstand größer sein. Richtiger Abstand innerorts Innerorts sollte der Abstand der Strecke entsprechen, die das Auto in einer Sekunde zurücklegt. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sind das rund 15 Meter, also etwa drei Autolängen. Als Orientierung können parkende Autos am Straßenrand dienen. Verstöße haben Folgen Die Einhaltung des Mindestabstands wird streng kontrolliert – und Verstöße können teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem unterschrittenen Abstand. Bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h und einem Abstand von weniger als einem Zehntel des halben Tachowertes drohen 320 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h und einem Abstand von weniger als zwei Zehnteln des halben Tachowertes sind es 240 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot.