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Betrunken als Fußgänger: Diese Strafen drohen

Angetrunken nach Hause – dann bleibt das Auto stehen. Aber: Auch für Fußgänger gelten strenge Regeln. Sie betreffen nicht nur den Alkohol. Fußgänger gehören auf den Gehweg. So einfach ist das. Was gilt aber, wenn es keinen Gehweg gibt? Ist man auch dann noch ein Fußgänger, wenn man auf Inlineskates unterwegs ist? Und wie ist das mit den Fußgängern und dem Alkohol? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten. Betrunken zu Fuß – drohen Konsequenzen? Das ist möglich. Da ein Fußgänger kein Kraftfahrzeug führt, kann er zwar keine Verkehrsstraftat begehen. Dennoch kann Ihnen infolge einer Kontrolle der Führerschein entzogen werden, wenn Tatsachen für einen Alkoholmissbrauch oder für eine Alkoholabhängigkeit sprechen. MPU ("Idiotentest") für Fußgänger – ist das möglich? Ja. Wenn die Gesamtsituation Zweifel an der Fahreignung aufkommen lässt, kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Alkoholunfall eines Fußgängers – zahlt die Versicherung? Wenn Alkohol zum Unfall führte, muss die private Unfallversicherung unter Umständen nicht zahlen. Bei einem Blutalkoholgehalt ab etwa zwei Promille wird davon ausgegangen, dass ein Fußgänger absolut fahruntüchtig war. Dann kann eine Versicherung die Leistung verweigern. Müssen Fußgänger den Gehweg benutzen? Grundsätzlich ja. Wenn ein Gehweg vorhanden ist, müssen Sie ihn nutzen. Das gilt auch, wenn es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg gibt. Was gilt, wenn der Gehweg fehlt? Dann dürfen Sie die Fahrbahn benutzen. Innerhalb geschlossener Ortschaften gehen Sie am rechten oder linken Rand der Fahrbahn. Außerorts gehen Sie immer links. So können Sie den entgegenkommenden Verkehr besser erkennen und umgekehrt. Darf man das Fahrrad auf dem Gehweg schieben? Ja. Allerdings dürfen Sie dabei andere Fußgänger nicht erheblich behindern. In diesem Fall müssen Sie auf den rechten Fahrbahnrand ausweichen. Und was ist mit sperrigen Gegenständen? Wenn Sie durch einen Gegenstand ein großes Hindernis sind und andere Fußgänger gefährden würden, müssen Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Wenn Sie ein Fahrzeug transportieren (beispielsweise einen Motorroller) dann müssen Sie rechts gehen. Wie überqueren Fußgänger die Fahrbahn? Der Straßenverkehr hat Vorrang. Einzige Ausnahme: ein Zebrastreifen. Achten Sie aber auch hier vorher darauf, dass alle Fahrzeuge rechtzeitig anhalten. Sofern es möglich ist, benutzen Sie einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel. Sie müssen auf kürzestem Weg über die Straße gehen, also quer zur Fahrtrichtung und in zügigem Tempo. Wie lautet die Regel an Gleisanlagen? Fußgänger dürfen Gleisanlagen nur an Stellen überqueren, die entsprechend gekennzeichnet sind. Muss man anzeigen, dass man den Zebrastreifen benutzen will? Nein. Sobald Sie zügig auf den Zebrastreifen zugehen, müssen die Fahrer auf der Straße anhalten. Leider tun das nicht alle. Seien Sie deshalb achtsam, obwohl Sie Vorrang haben. Fußgänger oder Abbieger – wer hat Vorrang? Fußgänger haben hier Vorrang, wenn sie die Straße überqueren wollen. Das gilt auch für Kinder auf dem Fahrrad und deren erwachsene Begleiter. Aber: Vor dem Überqueren müssen sie vom Fahrrad absteigen. Sind Jogger und Inlineskater auch Fußgänger? Sie gelten als Fußgänger und haben dieselben Regeln zu befolgen. Inlineskater müssen ihr Tempo den Fußgängern anpassen. Was gilt bei Geländer oder Absperrung? Fußgänger dürfen solche Beschränkungen nicht überschreiten. Auf einen Blick: Welche Bußen drohen Fußgängern? Der Bußgeldkatalog sieht auch Strafen für Fußgänger vor, die sich nicht an die Regeln halten. Hier sind die wichtigsten Bußgelder im Überblick. Verstoß Buße Rote Ampel überqueren 5 Euro Rote Ampel überqueren, es kommt zum Unfall 10 Euro Mit Inline-Skates und Ähnlichem die Fahrbahn nutzen trotz Gehweg oder Seitenstreifen 10 Euro Auf Fahrbahn gehen trotz Gehweg oder Seitenstreifen 5 Euro Außerhalb geschlossener Ortschaft nicht am linken Fahrbahnrand gehen 5 Euro Fahrbahn nicht auf kürzestem Weg, nicht an vorgesehener Stelle überqueren oder dabei den Fahrzeugverkehr missachten und es kommt zum Unfall 10 Euro Verbotswidrig auf Kraftfahrstraßen oder Autobahn gehen 10 Euro Absperrung übersteigen 5 Euro Absperrung übersteigen, es kommt zum Unfall 10 Euro Geschlossene Bahnschranke überqueren 350 Euro und ein Punkt