Fehlermeldung

Deprecated function: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in include_once() (line 20 of /mnt/web715/a0/94/5496894/htdocs/automotivemedia-cms/includes/file.phar.inc).

Wo darf ich sonntags mein Auto waschen?

Bloß nicht zur Zeit des Gottesdienstes: Wann wir unser Auto waschen dürfen, ist in Deutschland recht unübersichtlich geregelt. Alle Bundesländer im Check. Das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage regelt, was an diesen Tagen erlaubt ist. Und auch, was verboten ist – nämlich alle öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten. Der Grund dafür ist die Sonntagsruhe, die sogar vom Grundgesetz geschützt wird: Der Sonntag ist der Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, heißt es darin. Was dieser Grundsatz genau bedeuten soll, regeln die Sonn- und Feiertagsgesetze der einzelnen Bundesländer aber recht unterschiedlich: Das eine gestattet die Wäsche, das andere nicht. Viele unterschiedliche Regelungen Aber selbst da, wo das Waschen erlaubt ist, gibt es Unterschiede. Hamburg etwa genehmigt es sonntags nur von 13 Uhr bis 19 Uhr, Hessen aber von 7 Uhr bis 20 Uhr (im Sommer sogar bis 21 Uhr). Brandenburg erlaubt es auch – aber nicht in der Nähe von Kirchen zur Zeit des Gottesdienstes. In Bayern und Hessen wiederum darf jede Kommune selbst entscheiden, was sie erlaubt. Obendrein gibt es Ausnahmen für viele Feiertage (zum Beispiel Ostersonntag und Pfingstsonntag). In sechs Bundesländern gilt ein kategorisches Nein. Hier drohen sogar Bußgelder: Baden-Württemberg Bremen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Die Regelungen im Überblick Bundesland Autowäsche erlaubt? Regelung im Detail Baden-Württemberg Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Bayern Ja Erlaubt an Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag ab 12.00 Uhr, wenn die Gemeinde es in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung zugelassen hat. Berlin Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Brandenburg Ja Erlaubt an Sonn- und Feiertagen (Ausnahmen: erster Weihnachtstag, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Reformationsfest, Volkstrauertag und Totensonntag), sofern eine Störung durch den Betrieb nicht anzunehmen ist. In der Nähe von Kirchen ist der Betrieb von Waschanlagen während der Hauptzeit des Gottesdienstes nicht erlaubt. Bremen Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Hamburg Ja In Gewerbe- und Industriegebieten und ähnlichen Gebieten zwischen 13 Uhr und 19 Uhr erlaubt. Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntage, die zugleich gesetzliche Feiertage sind. Hessen Ja Örtliche Ordnungsbehörde kann für Waschstraßen an Tankstellen für alle gesetzlichen Feiertage eine Befreiung vom Arbeitsverbot gewähren. Ausnahmen: Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag. Maximale Öffnungszeiten: 7 Uhr bis 20 Uhr (1. Mai bis 31. August 7 Uhr bis 21 Uhr). Mecklenburg-Vorpommern Ja Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag. Niedersachsen Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Nordrhein-Westfalen Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Rheinland-Pfalz Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Saarland Nein Verbot öffentlich wahrnehmbarer Arbeiten Sachsen Ja Vollautomatische Waschanlagen für Autos an Tankstellen dürfen sonntags von 8 bis 20 Uhr öffnen, Selbstwaschanlagen zwischen 12.00 und 20.00 Uhr. In Gewerbegebieten dürfen beide zwischen 12 und 20 Uhr öffnen. Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag und solche Sonntage, auf die ein gesetzlicher Feiertag oder ein Gedenk- und Trauertag fällt. Sachsen-Anhalt Ja Ausnahmen: Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntage, die zugleich staatlich anerkannte Feiertage sind. Schleswig-Holstein Ja - Thüringen Ja Erlaubnis kann erteilt werden, sofern Feiertagsruhe der Bevölkerung nicht gestört wird. Ganz ohne Probleme können Sie Ihr Auto am Samstag waschen lassen. Denn der gilt als Werktag. Das bringt allerdings auch Stolpersteine mit sich. Übrigens: Das Auto selbst mit chemischen Reinigungsmitteln zu waschen, belastet die Umwelt und ist deshalb oftmals verboten – selbst auf dem eigenen Grundstück. Auch das regelt aber jede Kommune eigenständig.