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Bielefeld | Umstrittenes Bremsmanöver: Ermittlungen gegen Polizisten

Nach einem umstrittenen Polizeieinsatz in Bielefeld ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Polizisten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Das hat der Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft, Philipp Kalbertodt, am Dienstag auf dpa-Anfrage mitgeteilt. Dabei handele es sich um den Beamten, der als Fahrer eines Streifenwagens ein umstrittenes Bremsmanöver vorgenommen haben soll.Mit den Ermittlungen wurde aus Neutralitätsgründen das Polizeipräsidium Münster betraut. Gegen den Beamten ist auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Das geht wiederum aus einem am Dienstag veröffentlichten Bericht an den Innenausschuss des Landtags hervor.Auf einem Internetvideo ist zu sehen, wie ein Streifenwagen einen Motorroller ausbremst - der daraufhin in das Heck des Autos kracht. Die beteiligten Polizisten hatten den Vorfall anders zu Protokoll gegeben.Kurz nachdem die Polizisten ihren Wagen abgestellt hätten, sei der Roller darauf geprallt. Das Video, das von der "Neuen Westfälischen" veröffentlicht wurde, zeigt aber deutlich, wie der Polizeiwagen den Roller überholt, knapp vor ihm einschert und eine Vollbremsung hinlegt, woraufhin das Zweirad gegen den Kleinbus kracht.Die beteiligten Polizisten mit Ausnahme einer Kommissaranwärterin sind inzwischen in den Innendienst versetzt worden. Eine Videoaufzeichnung aus dem Streifenwagen liege nicht vor, heißt es in dem Bericht weiter. Da die Polizisten, die den Verkehrsunfall aufnahmen, von einem Auffahrunfall ohne Verletzten ausgegangen seien, hätten sie auf die Sicherstellung der Speicherkarte verzichtet.Als durch das Zeugenvideo Zweifel an der Version der Beamten aufkamen, sei die Speicherkarte bereits überschrieben oder gelöscht gewesen. Die Aufnahmen würden systembedingt nur 24 Stunden gespeichert.Der Fall vom 13. August soll am kommenden Donnerstag Thema im Innenausschuss des Landtags werden. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte bereits eingeräumt, dass sich aus dem Video deutliche Zweifel am polizeilichen Vorgehen ergeben würden.