Zeichen 277.1: Kennen Sie dieses Verkehrszeichen?
Links ein Auto, rechts ein Rad und ein Motorrad – aber mancher sieht stattdessen nur ein Fragezeichen: Was bedeutet dieses Schild, das es erst seit 2020 gibt? Es ist eines der neuesten Schilder auf Deutschlands Straßen und gilt erst seit dem April 2020. Damals trat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Sie soll den Verkehr sicherer machen und mehr Autofahrer zum Umsteigen aufs Fahrrad motivieren. Viele Verstöße werden seitdem härter geahndet, neue Verkehrsschilder wurden eingeführt. Unter anderem das Zeichen 277.1. Was bedeutet es? Wer an Radfahrern vorbeifahren oder sie überholen will, muss seit Inkrafttreten der Novelle vorsichtiger sein als zuvor: Innerorts gilt inzwischen ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern, außerorts sind es zwei Meter Abstand. Vorher schrieb die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor. Nun kann außerdem das Schild 277.1 darauf hinweisen, wenn das Überholen von Zweirädern komplett verboten ist Was das Schild bedeutet "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" lautet der offizielle Name des Zeichens – ein Titel, den sich vielleicht nicht jeder Autofahrer merken kann. Deshalb kurz und knapp: Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Die genauen Regeln dazu erklärt Paragraf 5 Absatz 4 der StVO. Wer sich nicht daran hält, riskiert 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg . Allerdings gibt es eine sinnvolle Einschränkung: Wenn Sie im Auto an einer Kreuzung warten und ein Radfahrer vorbeifährt oder sich neben Sie stellt, müssen Sie nicht den Mindestabstand einnehmen.