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Erste Hilfe: Muss der Helm nach einem Motorradunfall ab?

Man eilt zur Unfallstelle und ein verletzter Motorradfahrer liegt regungslos auf der Straße – ein Horror-Szenario. Was ist zu tun? Was droht bei Fehlern?Ist ein verunfallter Motorradfahrer bewusstlos, müssen Ersthelfer seinen Helm abnehmen. Darauf weist der ADAC hin. Hat sich der Biker beispielsweise erbrochen, droht Erstickungsgefahr.Weitere Gefahren sind unter anderem ein Herz-Kreislaufstillstand und Gehirnschäden in Folge eines Sauerstoffmangels. Auch nötige Beatmung und stabile Seitenlage sind mit aufgesetzten Helm nicht möglich.Jeder zehnte verunglückte Motorradfahrer erleidet laut Autoclub bei einem Unfall Verletzungen im Halswirbelbereich. Deshalb sind Ersthelfer oft unsicher, ob sie den Helm abnehmen sollen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Helfer den Biker an der Halswirbelsäule durch die Abnahme verletzt, sei aber gering, heißt es.Da es verschiedene Typen von Motorradhelmen gibt, müssen die Maßnahmen unter Umständen an den jeweiligen Helm angepasst werden. Ideal sind zwei Helfer, notfalls kann aber auch ein Helfer allein den Helm abnehmen.So geht ein Helfer vorEin Helfer allein geht in folgender Reihenfolge vor, die das Rote Kreuz als Anleitung gibt:gegebenenfalls Patienten über geplante Maßnahme informierengegebenenfalls Patienten auf den Rücken drehenseitlich am Kopf des Patienten knienVisier hochklappengegebenenfalls Brille entfernen und Mundbereich freimachen (Kinnschale, Kopfhaube)Kinnriemen des Motorradhelmes lösenPosition seitlich am Kopf des Patienten verlassen und hinter den Kopf des Patienten in dessen Blickrichtung (Patientenachse) knienmit beiden Händen seitliche Unterkante des Motorradhelm umfassenMotorradhelm in Längsrichtung soweit nach oben abziehen (dabei Helmkante über Nase des Patienten kippen), dass mit einer Hand Hinterkopf des Patienten unterstützt werden kannmit anderer Hand Motorradhelm vollends abnehmen und seitlich ablegen (dabei darauf achten, dass der Kopf des Patienten nicht auf dem Boden aufschlägt)Kopf des Patienten mit beiden Händen vorsichtig auf den Boden ablegenPosition hinter dem Kopf des Patienten verlassen und erneut seitlich am Kopf des Patienten knien, dabei Kopf des Patienten achsengerecht festhaltenSo gehen zwei Helfer vorErster Helferhinter dem Kopf des Patienten in dessen Blickrichtung (Patientenachse) knienmit beiden Händen Helm und Unterkiefer des Patienten umfassen und Kopf in Neutralposition fixierengegebenenfalls klappbares Kinnteil des Motorradhelmes öffnenmit beiden Händen seitliche Unterkante des Motorradhelm umfassenMotorradhelm in Längsrichtung nach oben abziehen (dabei Helmkante über Nase des Patienten kippen)Motorradhelm vollends abnehmen und seitlich ablegenmit beiden Händen Kopf des Patienten fassen (Hände liegen dabei fest über den Ohren) und in Neutralposition fixieren (Finger umgreifen Kieferwinkel so, dass Unterkiefer hochgezogen wird) und vorsichtig auf den Boden ablegenZweiter Helfergegebenenfalls Patienten über geplante Maßnahme informierengegebenenfalls Patienten auf den Rücken drehenseitlich am Kopf des Patienten kniengegebenenfalls Visier hochklappengegebenenfalls Brille abnehmen und sicherstellengegebenenfalls Mundbereich freimachen (Kinnschale, Kopfhaube)Kinnriemen des Motorradhelmes lösenmit beiden Händen Kopf-Nackenbereich von unten in Längsachse stützen (vier Finger hinter und Daumen vor Ohr anlegen)gegebenenfalls Position der Hände anpassen, um optimale Stabilisierung des Kopfes und der Halswirbelsäule des Patienten sicherzustellenDann schließen sich weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen an, bis die Rettungskräfte eintreffen.Kann ich als Ersthelfer für Fehler bestraft werden?Der einzige Fehler, für den Unfallzeugen bestraft werden können, ist tatenlos zuzusehen und nicht wenigstens Rettungskräfte zu alarmieren: Für unterlassene Hilfeleistung sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft vor.Sofern ein Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen handelt, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz also auszuschließen sind, hat er nichts zu befürchten – übrigens auch nicht wegen Sachbeschädigung, wenn er zum Beispiel ein Kleidungsstück eines Verletzten zerreißt.Entstehen dem Helfer Schäden, wie Blut auf der Kleidung, müssen dafür Unfallverursacher, Opfer oder als letzte Instanz die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen.