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Auto – Wie lange gilt ein Tempolimit? Was Autofahrer wissen wollen

Dass Geschwindigkeitsbegrenzungen nur bis zur nächsten Kreuzung gelten, ist ein Irrglaube. Ein besonderes Schild hebt für gewöhnlich das Tempolimit auf – doch es gibt Ausnahmen. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. So gelten auf vielen Straßen Tempolimits – selbst auf Autobahnen sind Geschwindigkeitsbeschränkungen und viele entsprechende Schilder nicht selten.Auch gelbe Schilder können Tempolimit verändernDoch ab wann ein Tempolimit nicht mehr beachtet werden muss, führt immer wieder zu Verwirrung. Hebt schon eine Autobahnauffahrt oder ein Parkplatz ohne folgendes Tempolimit-Schild die Beschränkung auf?Generell darf laut StVO die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Mit dem Verkehrszeichen 274 beginnt die Beschränkung. Das runde, rot gerahmte Schild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h an. Erst durch ein entsprechendes Aufhebungszeichen oder durch ein anderes Gebotsschild wird das Tempolimit beendet oder verändert. Das schließt auch andere geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder ein, etwa das gelbe Schild am Ortseingang.Einmündungen und Kreuzungen heben Tempolimit nicht aufDas bekannte schwarz gerahmte Aufhebungsschild ist rund, mit fünf schwarzen Diagonalstreifen auf weißem Grund. Ohne Geschwindigkeitsangabe hebt es sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote auf.Bei der Aufhebung eines konkreten Limits wird die graue Ziffer für die bisherige Höchstgeschwindigkeit von den schwarzen Streifen durchgestrichen. Eine Einmündung, Kreuzung oder Auffahrt ist also kein Freifahrtschein. Dasselbe gilt übrigens auch für Überholverbote.Wann ein Tempolimit automatisch endetEs gibt aber auch streckenbezogene Tempolimits, die nicht durch ein Aufhebungszeichen gekennzeichnet werden müssen. Etwa, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und ein Zusatzzeichen die Länge angibt, beispielsweise für 400 Meter. Auf dem kleinen schwarz eingerahmten Schild mit weißem Hintergrund steht dann "400 Meter" mit jeweils einem schwarzen Pfeil nach oben links und rechts neben der Längenangabe. Das Limit endet nach dieser Strecke automatisch. Auch ein Kreisverkehr hebt die vorher geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf.Es gibt aber auch Beschränkungen, bei denen zusätzlich ein Gefahrzeichen angebracht ist. Zum Beispiel im Bereich einer Baustelle oder vor einer gefährlichen Kurve. Auch diese werden nicht durch ein Aufhebungsschild beendet. Ist aus der Örtlichkeit zweifelsfrei klar, dass die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht, ist die Beschränkung aufgehoben.