Zu geringer Abstand: Mit diesem Bußgeld müssen Sie rechnen
Sie waren im Straßenverkehr hektisch unterwegs und haben den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten? Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen.Das ist sicher jedem Autofahrer schon passiert: Der Vordermann schleicht gemütlich vor sich hin, während Sie es wirklich eilig haben. Wenn das so weiter geht, kommen Sie wahrscheinlich zu spät zu einem wichtigen Termin. Sie denken an die Konsequenzen Ihrer Verspätung, fahren immer dichter auf und unterschreiten dadurch den gesetzlich geregelten Sicherheitsabstand. Doch dieser kurze Moment der Unachtsamkeit kann unmittelbar in eine Strafe münden, sofern Sie dabei erwischt werden. Aber mit welchem Bußgeld haben Sie eigentlich zu rechnen, wenn Sie den Abstand nicht eingehalten haben?Fälliges Bußgeld bei zu geringem Abstand im StraßenverkehrSeit dem 9. November 2021 gibt es eine neue Bußgeldkatalogverordnung, durch die höhere Bußgelder für Verkehrssünden anfallen. Eine Übersicht in Bezug auf die einzuhaltenden Sicherheitsabstände liefert der Allgemeine Deutsche Automobil-Club.Um den optimalen Sicherheitsabstand zu bestimmen, können Sie den halben Tachowert als Richtwert heranziehen. Das bedeutet, wenn Sie 100 km/h fahren, sollten Sie einen Abstand von mindestens 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Wenn Sie diesen Sicherheitsabstand kurzfristig im Rahmen eines Überholvorganges missachten, so wird jedoch nicht gleich eine Strafe fällig. Erst wenn Sie den Abstand für einen längeren Zeitraum unterschreiten, müssen Sie tatsächlich mit einem Bußgeld rechnen.In der folgenden Auflistung finden Sie alle relevanten Bußgelder abhängig von dem Abstand und der Verkehrssituation mit den dazugehörigen Punkten in der Verkehrssünderkartei sowie den Umfang eines möglichen Fahrverbotes.Bei weniger als 80 km/h:Ohne Gefährdung: 25 €Mit Gefährdung: 30 €Mit Sachbeschädigung: 35 €Ab 80 km/h:Abstand geringer als der halbe Tachowert: 75 € und ein PunktAbstand geringer als 40 % des Tachowerts: 100 € und ein PunktAbstand geringer als 30 % des Tachowerts: 160 € und ein PunktAbstand geringer als 20 % des Tachowerts: 240 € und ein PunktAbstand geringer als 10 % des Tachowerts: 320 € und ein PunktAb 100 km/h:Abstand geringer als der halbe Tachowert: 75 € und ein PunktAbstand geringer als 40 % des Tachowerts: 100 € und ein PunktAbstand geringer als 30 % des Tachowerts: 160 € und zwei Punkte sowie ein Monat FahrverbotAbstand geringer als 20 % des Tachowerts: 240 € und zwei Punkte sowie zwei Monate FahrverbotAbstand geringer als 10 % des Tachowerts: 320 € und zwei Punkte sowie drei Monate FahrverbotAb 130 km/h:Abstand geringer als der halbe Tachowert: 100 € und ein PunktAbstand geringer als 40 % des Tachowerts: 180 € und ein PunktAbstand geringer als 30 % des Tachowerts: 240 € und zwei Punkte sowie ein Monat FahrverbotAbstand geringer als 20 % des Tachowerts: 320 € und zwei Punkte sowie zwei Monate FahrverbotAbstand geringer als 10 % des Tachowerts: 400 € und zwei Punkte sowie drei Monate FahrverbotZu beachten ist dabei, dass die Bußgelder zusätzlich mit Auslagen und Gebühren in Höhe von 28,50 Euro verbunden sind.Bußgeldrechner bringt KlarheitFür all jene, die häufiger mit Verkehrssünden konfrontiert sind, kann sich ein Blick auf den Bußgeldrechner des ADAC lohnen. Dieser zeigt Ihnen nach Abfrage einiger relevanter Faktoren genau an, mit welcher Strafe Sie rechnen müssen.Und das nicht nur in Bezug auf nicht eingehaltene Sicherheitsabstände. Denn der Rechner ermittelt auch Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für überfahrene rote Ampeln sowie Geschwindigkeitsübertretungen. Er kann bei den Konsequenzen außerdem abhängig von dem Ort des Verstoßes sowie der Art des Kraftfahrzeuges unterscheiden.