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Winterreifen-Urteil: Bei diesem Fehler wird es sehr teuer

Klar: Nur auf Winterreifen geht es durch die kalten Monate. Wer aber meint, allein damit alles richtig gemacht zu haben, kann sich irren – mit teuren Folgen.Wer haftet, wenn sich kurz nach dem Wechsel das Rad vom Auto löst? Dazu gibt es ein wichtiges Urteil. Das Landgericht München II fällte es im vergangenen Winter nach einem fast zweijährigen Verfahren.Worum genau ging es?Geklagt hatte ein Autofahrer, der in einer Werkstatt die Räder seines getunten Mercedes C 63 AMG (830 PS) wechseln ließ. Etwa 100 Kilometer später löste sich auf der Autobahn das linke Hinterrad. Beim anschließenden Unfall entstand an dem Auto ein Schaden von etwa 13.000 Euro, für den die Vollkaskoversicherung des Autofahrers aufkam.Allerdings machte der Fahrer weitere, deutlich höhere Kosten geltend: Für Anwaltsgebühren, Transport, Selbstbeteiligung, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, neue Felgen und Reifen sowie Wertminderung am Auto forderte er rund 25.000 Euro von der Werkstatt.Was sagte das Gericht?Das Landgericht München II kam zu einer anderen Ansicht. Grundsätzlich müsse die Werkstatt zwar für ihre Arbeit haften. In diesem Fall würde der Kunde aber ein Mitverschulden von 30 Prozent tragen. Der Grund: Er selbst hätte die Radmuttern nach 50 Kilometern Fahrt nachziehen müssen. Darauf habe ihn die Werkstatt zweimal hingewiesen – schriftlich auf der Rechnung und mündlich, als sie ihm das Auto übergab. Außerdem stehe es auf einem Aushang.Trotzdem hafte auch die Werkstatt. Denn sie habe die Schraube nicht fest genug angezogen beziehungsweise nicht kontrolliert. Deshalb trage sie eine Mitschuld am Unfall – aber eben nicht die komplette Schuld.Wie ging es aus?Der Autofahrer bekam nur einen Bruchteil seiner Forderung zugesprochen, nämlich genau 1.650 Euro. Eine Wertminderung am Auto etwa sahen die Richter nicht, da es ein Einzelstück sei und es somit keine Vergleichsmöglichkeit gebe. Einen Nutzungsausfall ließen die Richter ebenfalls nicht gelten. Der Autofahrer habe nämlich ein Ersatzauto erhalten.