Kurzzeitkennzeichen: Kosten, Versicherung, Gültigkeit – alle wichtigen Infos
In PS-Shows im TV hört man oft vom Kurzzeitkennzeichen. Meist geht es dann um eine Probefahrt. Was kostet dieses Kennzeichen, welche Regeln gelten? Das Kurzzeitkennzeichen dient zwar nur einem einzigen Zweck: Es soll Privatleuten eine Probe- oder Überführungsfahrt ermöglichen, wenn sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen wollen. Trotzdem gibt es eine Reihe von Regelungen zu beachten: Wo genau ist dieses Kennzeichen gültig? Und wie lange? Was ist in dieser Zeit mit dem Versicherungsschutz? Dazu finden Sie hier alle Infos. Wo kann man das Kurzzeitkennzeichen beantragen? Sie können ein Kurzzeitkennzeichen an zwei Stellen beantragen: bei der Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Fahrzeughalters bei der Zulassungsbehörde am Fahrzeugstandort Das Nummernschild selbst erhalten Sie dann bei einem Schildermacher, der häufig in der Nähe einer Zulassungsstelle zu finden ist. Bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne Versicherung? Nein. Sie müssen für den betreffenden Zeitraum einen Versicherungsschutz vorweisen. Kümmern Sie sich deshalb zuerst um diesen Schutz. Nach dem Abschluss erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, die Sie in der Zulassungsstelle vorweisen müssen. Andernfalls werden Sie das Kennzeichen nicht erhalten. Wichtig: Die Versicherung zahlt im Schadensfall nur, wenn das Kennzeichen auf den Fahrzeughalter ausgestellt wurde. Wer das Kennzeichen weitergibt, überträgt damit nicht den Versicherungsschutz. Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen? Die Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Sie können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Allein für die Verwaltungskosten und für das Schild sollten Sie mit 25 bis 35 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie liegen etwa zwischen 30 und 130 Euro. Die Gesamtkosten betragen also zwischen 55 und 165 Euro. Aber: Wenn Sie das Auto später bei demselben Anbieter versichern, erlässt er Ihnen die Kosten. Kann ich ohne gültigen TÜV ein Kurzzeitkennzeichen bekommen? Nein. Sie müssen einen gültigen HU-Bericht (umgangssprachlich häufig TÜV genannt) für das Fahrzeug vorweisen. Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen? Ein Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal fünf Tage. Das Ablaufdatum lässt sich sehr einfach auf der gelben Markierung ablesen: Dort sind untereinander drei Zahlen angegeben. Sie stehen von oben nach unten für einen Tag, einen Monat und ein Jahr. Dieses Datum ist das Ablaufdatum. Das Kennzeichen im obigen Foto (Ziffernfolge: 02 - 04 - 12) galt also bis zum 2. April 2012. Nach dem Ablaufdatum sind die Nummernschilder wertlos. Sie müssen die Kennzeichen nicht zurückbringen. Das Kurzzeitkennzeichen im Ausland Im Rahmen von Probe- und Überführungsfahrten gilt das Kurzzeitkennzeichen für folgende Länder: Deutschland Österreich Italien Dänemark Zwar tolerieren andere Länder das Nummernschild häufig. Darauf gibt es aber keinen Rechtsanspruch. Theoretisch dürfen Polizisten das Auto in anderen Ländern festsetzen. Bei Überführungsfahrten in diese Länder ist deshalb ein Exportkennzeichen nötig. Kann ich das Kurzzeitkennzeichen auch online bestellen? Ja. Entsprechende Anbieter finden Sie im Internet. Die Kosten für diesen Service variieren. Dazu senden Sie dem Anbieter die erforderlichen Dokumente. Anschließend bezahlen Sie den angegebenen Betrag per Paypal, Online-Überweisung, Kreditkarte. Das Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie in der Regel per Expresslieferung – mindestens einen der fünf gültigen Tage verlieren Sie dabei dennoch. Das sind die benötigten Unterlagen eVB-Nummer (also die elektronische Versicherungsbestätigung) Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) Fahrzeugschein (Vorder- und Rückseite) oder Fahrzeugbrief gültigen HU-Bericht eines abgemeldeten Fahrzeugs