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Hannover-Burgdorf: Lebenslängliche Freiheitsstrafe nach tödlichen Messerstichen

Ein Mann tötet seine Frau auf offener Straße mit zahlreichen Messerstichen, als die sich scheiden lassen will. Nun ist das Urteil im Mordprozess gefallen.Nach der tödlichen Messerattacke auf seine Ehefrau in Burgdorf bei Hannover ist ein 38-Jähriger wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau ausgenutzt, die an ihrem Auto stand und nicht mit einem Angriff rechnen konnte, sagte der Vorsitzende Richter Rainer de Lippe am Freitag im Landgericht Hildesheim. Die 35-Jährige wollte am Tattag im Mai 2022 einen Anwaltstermin wahrnehmen, um sich scheiden zu lassen. Dann schlug der Mann zu.Dem Gericht zufolge war der in der Türkei geborene Deutsche verzweifelt über die von seiner Frau forcierte Trennung. Er selbst bezeichnete als "treusorgender Ehemann", der über 18 Jahre an der Seite seiner Frau war. Die Familie mit zwei jugendlichen Söhnen lebte in Wathlingen im Landkreis Celle. Die Urteilsverkündung verfolgten zahlreiche schwarz gekleidete Angehörige der Getöteten auf den Besucherplätzen im Gerichtssaal. Vier ihrer Schwestern traten als Nebenklägerinnen auf, sie hatten wie schon beim Prozessauftakt Porträtfotos der 35-Jährigen dabei. Diese zeigen eine attraktive Frau mit langen Haaren und großen Augen. Mehrere Schwestern weinten, als der Richter den Angriff mit einem Küchenmesser schilderte, das der Mann zuvor in einer Tasche versteckt gehalten hatte.Zweifache Mutter stirbt nach 15 StichenDie zweifache Mutter erlitt 15 Stichverletzungen in den Oberkörper und die Seite. Sie starb infolge massiver innerer Blutungen eine Stunde später im Rettungswagen. Passanten hatten noch Erste Hilfe geleistet.Anders als die Staatsanwaltschaft sah die Kammer lediglich das Mordmerkmal der Heimtücke, aber keine niedrigen Beweggründe. Der Angeklagte habe nicht aus übersteigertem Besitzdenken gehandelt, begründete de Lippe.Die Verteidigung hatte für 13 Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er werde mit seinem Mandanten besprechen, ob sie in Revision gehen, sagte Verteidiger Matthias Waldraff. Der Anwalt zeigte sich zufrieden, dass nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, wie es die Nebenklage gefordert hatte. "Es ist nicht dieser Femizid, dieser Ehrenmord, als der er bezeichnet wurde", meinte Waldraff.Mann soll Frau finanziell unterstützt habenDer Angeklagte hatte sich in seinem letzten Wort bei seinen Kindern und der Familie entschuldigt – und bei allen, die er enttäuscht habe. Er würde die Tat ungeschehen machen, wenn er könnte, sagte er. Die knapp einstündige Urteilsbegründung von Richter de Lippe verfolgte er mit gesenktem Kopf und gefalteten Händen."Die Schwestern von Esra sind in tiefer Trauer", sagte Nebenklage-Anwältin Antje Heister. Der Angeklagte habe keinen Grund für die Trennung akzeptiert. Die Ehefrau hatte ihm unter anderem per WhatsApp geschrieben, dass sie ihn nicht mehr liebe. "Und wir glauben auch, dass er nicht wirklich bereut", sagte Heister.Dem Gericht zufolge hatte der Mann in der Vergangenheit "unglaublich viel für seine Frau und seine Familie getan". Unter anderem verkaufte er das Haus der Familie und ließ das Geld auf das Konto seiner Frau überweisen, weil diese mit einer Freundin ein Café eröffnen wollte.Mord genau geplantKonflikte gab es dem Richter zufolge erst ab Ende 2021, weil die Ehefrau aus Sicht ihres Mannes zu viel Zeit mit dieser Freundin verbrachte. Dass die Ehefrau ab Anfang 2022 eine sexuelle Beziehung zu einem anderen Mann hatte, wusste der Angeklagte nach Einschätzung der Richter bis zuletzt nicht.Der Kammer zufolge war die tödliche Attacke kein spontaner Wutausbruch, sondern genau geplant. Der Mann habe das Auto eines Bekannten benutzt, einen Beobachter eingesetzt und 20 Minuten gewartet, bis seine Frau in Burgdorf aus ihrem Auto stieg. "Er war wahnsinnig beherrscht und geduldig", betonte de Lippe. Das Küchenmesser mit einer 18 Zentimeter langen Klinge habe er bewusst in seiner Tasche versteckt, um es griffbereit zu haben. Der Angeklagte hatte selbst angegeben, er habe sich mit dem Messer aus Verzweiflung selbst töten wollen – dieser Version schenkten die Richter keinen Glauben.