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Kommt die Meldepflicht für alte und kranke Autofahrer?

Was künftig Recht und Pflicht am Steuer werden könnte – auf dem Verkehrsgerichtstag besprechen es die Experten. Auf der Tagung geht es um die Meldepflicht für alte und kranke Autofahrer.Anlässlich des diesjährigen Verkehrsgerichtstags haben sich Automobilverbände gegen eine Meldepflicht von fahrungeeigneten Personen durch Ärzte ausgesprochen. Es gebe bereits in Ausnahmefällen Möglichkeiten für Ärzte, Hinweise an Fahrerlaubnisbehörden weiterzugeben, teilt etwa der Automobilclub von Deutschland (AVD) mit. Der AVD betont, dass es sich um ein sensibles Thema handele, "das in einer alternden Gesellschaft an Relevanz gewinnt".Der Automobilclub ist somit gegen eine Änderung der bisherigen Rechtspraxis. Er befürwortet allerdings die Förderung regelmäßiger freiwilliger Seh- und Reaktionstests oder auch Pkw-Sicherheitstrainings. Deren Ergebnisse müssten aber vertraulich bleiben.Ärzte dürfen Schweigepflicht brechenOhnehin hätten Ärztinnen und Ärzte bereits die Möglichkeit, fahrungeeignete Personen den Behörden zu melden, wenn sie "Gefahr in Verzug" feststellen. Der AVD bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1968. Demnach dürfen Ärzte in Ausnahmefällen die Schweigepflicht brechen. Dazu müssen sie zuerst den Patienten über seine Erkrankung und die damit verbundenen Gefahren des Autofahrens aufklären.Untersuchungen zeigten zudem, dass viele ältere Autofahrer und Autofahrerinnen in der Lage seien, auftretende Leistungseinbußen auszugleichen – etwa durch vorsichtigeres Fahren oder Verzicht auf das Fahren bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter. "Es überrascht daher nicht, dass Senioren nach der Statistik am Verkehrsunfallgeschehen unterproportional beteiligt sind."Auch gibt es die Möglichkeit, selbst die Initiative zu ergreifen – und eine sogenannte Rückmeldefahrt durchzuführen. Dabei analysiert ein Experte, etwa ein Fahrlehrer, die Stärken und Schwächen des Fahrers. Anschließend wird die Fahrt ausgewertet. Solche Fahrten werden ab etwa 50 Euro angeboten.ADAC: Meldepflicht könnte Vertrauen zerstörenDer Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) befürchtet, dass eine Meldepflicht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten stark gefährde und im Zweifel dazu führe, "dass diese eine behandlungsbedürftige Beeinträchtigung aus Angst vor dem Führerscheinverlust nicht offen schildern". Zudem gibt der ADAC zu bedenken, dass nicht jeder Befund eindeutig mit Blick auf die Fahreignung sei. Er plädiert deshalb dafür, eine Stelle für verkehrsmedizinische Fragestellungen zu schaffen, bei der sich Patienten eine zweite Meinung einholen können.Auch die Knüpfung der Fahrerlaubnis an regelmäßige Untersuchungen lehnt der Automobilclub ab. "Was sollte dabei geprüft werden? Hör- und Sehtests würden nicht ausreichen", sagt der Leiter der juristischen Zentrale beim ADAC, Markus Schäpe. Es müssten weitere Eigenschaften wie Konzentrationsvermögen oder Reaktionsgeschwindigkeit komplex untersucht werden. Zudem seien etwa in Italien, wo es ein derartiges System gibt, Senioren nicht weniger an Unfällen beteiligt als in Deutschland.Der Münchener Rechtsanwalt Michael Pießkalla, der zu dem Thema in Goslar referieren wird, meint, es sei schwer zu beurteilen, ab wann eine Meldepflicht gelten solle. "Letztlich kann es meines Erachtens nicht dem Ermessen des Arztes überlassen bleiben, welche Krankheitsbilder er meldet", sagt er.Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft spricht sich für eine Beratungsstelle aus, die Ärzte im konkreten Fall zur Seite stünde. Eine solche Stelle könne bei Ärztekammern angesiedelt werden.