Fahrrad-Mythen im Check: Sind Radwege Pflicht für Radfahrer?
Die Verkehrsregeln gelten natürlich auch für Radfahrer. Aber müssen Radwege immer benutzt werden? Muss man am Zebrastreifen absteigen? Der große Regel-Check. Das Fahrrad ist für viele Deutsche ein alltägliches Fortbewegungsmittel. Laut einer Studie nutzen drei Viertel der Bürger das Fahrrad gelegentlich, die Hälfte tritt sogar einmal pro Woche in die Pedale. Trotzdem sind viele Regeln rund ums Radfahren nicht allen bekannt. Bekannte Mythen – und was wirklich gilt. 1. Mythos: Wenn ein Radweg da ist, muss er benutzt werden Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) klärt auf: Eine Benutzungspflicht besteht nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Schilder gekennzeichnet und gut befahrbar ist. Hindernisse wie Mülltonnen oder parkende Autos berechtigen zum Ausweichen auf die Straße. 2. Mythos: Auf dem Radweg darf man auch in Gegenrichtung fahren Diese Regel gilt nicht immer. Nur Radwege, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, dürfen in beide Richtungen befahren werden. 3. Mythos: Radfahrer müssen auf der Straße immer hintereinanderfahren Auch diese Annahme ist falsch. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2020 stellt klar: Nebeneinander zu fahren, ist erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird. 4. Mythos: Kopfhörer mit Musik sind beim Radfahren verboten Das stimmt nur zum Teil. Grundsätzlich ist das Tragen von Kopfhörern beim Radfahren erlaubt, allerdings darf das Gehör nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der ADFC rät, während der Fahrt auf Musik im Ohr zu verzichten. 5. Mythos: Radfahren ist auch mit Alkohol im Blut erlaubt Vorsicht! Radfahren unter Alkoholeinfluss kann strafrechtliche Folgen haben. Ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, ab 1,6 Promille gilt Radfahren generell als Straftat. 6. Mythos: Ich darf mit dem Rad über den Zebrastreifen fahren Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied: Wenn Sie einem Auto auf dem Zebrastreifen die Vorfahrt nehmen wollen, müssen Sie absteigen und Ihr Fahrrad schieben. Fährt man dagegen über den Zebrastreifen, muss man den vorbeifahrenden Autos den Vortritt lassen. 7. Mythos: Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Radfahrende Richtig ist: Die Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten grundsätzlich nur für Kraftfahrzeuge – also nicht für Fahrräder. 8. Mythos: Einbahnstraßen gelten nicht für Radfahrer Auch das ist falsch. Mit dem Fahrrad darf man in einer Einbahnstraße nur dann entgegen der Fahrtrichtung fahren, wenn die Straße durch eine entsprechende Beschilderung freigegeben ist.