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Fremdes Auto auf Ihrem Grundstück: Darf man es abschleppen lassen?

Auf dem eigenen Boden haben fremde Autos nichts verloren. So können Sie gegen die Falschparker vorgehen. Kurz zusammengefasst: Falschparker auf Privatgrund kann man abschleppen lassen. Halter haftet für Kosten, auch wenn er nicht selbst fuhr. Selbstjustiz wie Wegverstellen ist rechtlich nicht zulässig. Fremde Autos auf eigenem Grund und Boden darf man abschleppen lassen. Die Rechnung trägt der Fahrzeughalter. Bedenken Sie aber: Wer das Abschleppunternehmen beauftragt, muss es auch bezahlen. Zunächst zumindest. Sie können sich das Geld dann aber vom Falschparker zurückholen. Und Sie haben ein gutes Druckmittel: Denn erst wenn die Rechnung komplett beglichen ist, müssen Sie dem Halter verraten, wo sein Auto steht. Und das ist sogar ratsam. Vorsicht bei überhöhten Abschleppkosten Andernfalls müssen Sie dafür mitunter vor Gericht ziehen – und das ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Beispielsweise sollte das Gericht die Gesamtkosten als angemessen bewerten. Absurd hohe Fantasiegebühren so mancher Unternehmen haben keine Chance – auf denen blieben Sie sitzen. Nur der ortsübliche Satz muss bezahlt werden. Halter haftet – auch wenn er nicht selbst gefahren ist Übrigens: Der Halter haftet auch, wenn er das Auto nicht selbst auf Ihrem Grund geparkt hat. So entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Es sei das Problem des Halters, sich seine Auslagen vom eigentlichen Fahrer zurückzuholen. Auf keinen Fall Selbstjustiz üben Eines kommt allerdings auf keinen Fall infrage: nämlich Selbstjustiz. Wer also beispielsweise auf die Idee kommt, mit dem eigenen Auto den Weg zu verstellen, kann sich der Nötigung schuldig machen – und dadurch am Ende selbst vor Gericht landen.