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Rechts überholen: Ist das immer verboten? Mythen im Check | Verkehr

Rechtsfahrgebot auf Autobahnen? Es gibt eine Menge Verkehrsmythen, die sich hartnäckig halten. Aber stimmen sie auch? Nicht genau Bescheid zu wissen, kann zu Streit führen, zu gefährlichen Situationen und zu einem saftigen Bußgeld. Und es sind immer wieder die gleichen Situationen und Reizthemen, in denen sich Autofahrer nur schlecht auskennen. Bestes Beispiel: Müssen Radfahrer einen Radweg nutzen, wenn er vorhanden ist? t-online geht zehn Verkehrsmythen auf den Grund. 1. "Wer auffährt, hat immer Schuld" Falsch. Bremst der Vordermann grundlos oder fährt er rückwärts, kann der Unfall eventuell nicht vermieden werden. Hier gilt: Zeugen suchen. 2. "Querparken ist erlaubt" Fast falsch. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO, Paragraf 12 Abs. 4) muss am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Die meisten Gerichte sagen: in Fahrtrichtung parallel zur Straße. Quer einzuparken ist daher nur erlaubt, wenn der Parkplatz entsprechend markiert ist. 3. "Es gilt ein Rechtsfahrgebot auf Autobahnen" Falsch. Auf Autobahnen mit drei oder mehr Spuren in einer Richtung darf auch durchgehend auf der zweiten Spur von rechts gefahren werden. Dazu genügt es, wenn nur hin und wieder ein Fahrzeug auf der rechten Spur fährt. 4. "Rechts überholen ist verboten" Generell ist klar geregelt: Überholt wird nur links. Allerdings darf man beispielsweise innerorts auf mehrspurigen Straßen rechts an anderen vorbeiziehen. Bei einem Autobahnstau oder bei Kolonnenverkehr bis zu 80 km/h gilt dieselbe Regel – dabei darf man aber maximal 20 km/h schneller sein als der Verkehr auf der linken Spur. Die detaillierten Regeln für Stadt, Autobahn und auch für Radfahrer finden Sie hier. 5. "Bei Stau darf man den Standstreifen befahren" Falsch. Der Standstreifen ist Pannenfahrzeugen vorbehalten. Es sei denn, die Benutzung wird ausdrücklich erlaubt. Das gilt dann nur bis zur nächsten Ausfahrt. 6. "Ein StVO-Schild auf privaten Parkplätzen hat Geltung" Falsch. Die StVO ist für den öffentlichen Verkehr gedacht. Ihr Geltungsbereich darf nicht auf einen privaten Parkplatz ausgedehnt werden. Dort gilt: Autofahrer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren und sich miteinander verständigen. 7. "Lichthupe bedeutet immer Nötigung" Fast falsch. Wer außerorts überholen möchte, darf dies kurz per Lichthupe anzeigen. Wer dabei zu dicht auffährt, begeht jedoch eine Nötigung. Wann ist die Lichthupe erlaubt? Mehr dazu erfahren Sie hier. 8. "Verbandskästen können ablaufen" Falsch. Nur Teile wie zum Beispiel sterile Kompressen unterliegen einem Verfallsdatum. Sie müssen entsprechend ausgetauscht werden. Was gehört hinein? Was muss ausgetauscht werden? Alle Infos zum Verbandskasten finden Sie hier. 9. "Bus mit Warnblinklicht darf nicht überholt werden" Falsch. Der haltende Bus darf mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Was viele Autofahrer auch nicht wissen: Auch der Gegenverkehr darf beim Passieren nicht schneller als 7 km/h fahren. 10. "Radfahrer müssen den Radweg benutzen" Falsch. Nur dort, wo Schilder mit Fahrradzeichen stehen, muss der Radweg auch genutzt werden.