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Strafzettel fürs Parken ohne Parkschein: Diese Strafen sind möglich

Auto in einer Parklücke abgestellt, aber keinen Parkschein gelöst – obwohl ein Schild das vorschreibt: Mit dieser Strafe müssen Sie rechnen, wenn Sie erwischt werden.Sie parken Ihr Auto, ohne einen Parkschein zu kaufen: Manchmal passiert das aus Vergesslichkeit, manchmal aus dem Glauben heraus, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes würden es sowieso nicht bemerken. Doch was droht, wenn doch?Zunächst einmal: Beim Parken ohne Parkschein handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit – vorausgesetzt, Sie stehen auf einem gekennzeichneten Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum. Fürs Falschparken oder für das Parken auf Privatgrund (etwa auf Supermarktparkplätzen) gelten andere Regeln – mehr dazu lesen Sie hier.Erst wenn Sie länger als drei Minuten auf einem Parkplatz halten und keinen Parkschein ziehen oder eine Parkscheibe in die Windschutzscheibe legen, gilt das als Parken. Laut Bußgeldkatalog kommt dann ein Verwarnungsgeld auf Sie zu. In der Regel erkennen Sie das an einem Knöllchen am Auto. Aber auch ohne ein solches kann Ihnen ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung zugeschickt werden.Parken ohne Parkschein: Das kostet esWie viel Sie zahlen müssen, hängt von der Parkdauer ab: Parken Sie trotz entsprechender Ausschilderung ohne sichtbaren Parkschein, sind diese Summen fällig:Bis zu 30 Minuten: 20 EuroMehr als 30 Minuten: 25 EuroMehr als eine Stunde: 30 EuroMehr als zwei Stunden: 35 EuroMehr als drei Stunden: 40 EuroDas Gleiche gilt auch für das Parken ohne Parkscheibe. Diese Summen werden entsprechend auch eingefordert, wenn Sie einen Parkschein ziehen und die Parkdauer um die jeweils oben angegebene Zeit überziehen. Teurer als 40 Euro wird es aber nicht.Parken ohne Parkschein: Kann ich abgeschleppt werden?In der Regel nicht, wenn Sie auf einem markierten Parkplatz stehen und weitere Parkplätze frei sind. Wenn Ihr Auto jedoch andere Autofahrer am Parken hindert, kann ein Abschleppwagen bestellt werden. Dann sind zusätzlich noch die Abschleppkosten fällig, teils in Höhe von mehreren Hundert Euro.Kann ich Einspruch einlegen?Gegen das Verwarnungsgeld nicht. Sie können es aber anfechten, indem sie die einwöchige Zahlungsfrist verstreichen lassen. Erst dann beginnt ein Bußgeldverfahren mit Bußgeldbescheid, in dem Sie darlegen können, warum das Verwarnungsgeld zu Unrecht verhängt wurde. Aber Vorsicht: Je nach Ausgang kann es noch zu Mehrkosten durch das Bußgeldverfahren kommen, etwa durch Verwaltungsgebühren. Viele Anwälte empfehlen deshalb, lieber gleich das Verwarngeld zu bezahlen – es sei denn, Sie sind sich wirklich keiner Schuld bewusst. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt.