Anschnallpflicht: In diesen Fällen gilt sie nicht | Auto
Der Gurt ist der beste Lebensretter im Auto. Manchmal aber ist es besser, nicht angeschnallt zu sein. Deshalb gibt es Ausnahmen von der Anschnallpflicht. 200 Verkehrstote weniger, Jahr für Jahr – einfach nur, wenn sich Autofahrer anschnallen würden: Der Gurt ist im Auto nach wie vor der wichtigste Lebensretter, sagt der ADAC . Und deshalb muss er unbedingt benutzt werden – außer in bestimmten Fällen. Anschnallpflicht: Diese Ausnahmen gelten "Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein", heißt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das gilt übrigens nicht nur hinterm Steuer, sondern auch für alle, die im Auto mitfahren. Allerdings gilt die Anschnallpflicht nicht für jeden. Ausnahmen gibt es für: Paketboten, die ständig anhalten und ihr Auto verlassen müssen; Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit (7 km/h), etwa beim Rangieren oder auf dem Parkplatz; Begleiter von besonders betreuungsbedürftigen Gruppen, wenn sie für ihre Arbeit den Sitzplatz verlassen müssen; Sitzende im Linienbus, in dem es auch Stehplätze gibt; Fahrer der Linienbusse, damit sie im Fall eines Übergriffs besser reagieren können. Im Reisebus hingegen gilt seit 1999 die Anschnallpflicht. Allerdings dürfen die Fahrgäste weiterhin kurzzeitig ihren Sitzplatz verlassen und sich dazu abgurten. Übrigens: Früher mussten sich auch Taxifahrer nicht anschnallen, um bei einem Überfall schneller flüchten zu können. Als sich aber zeigte, dass die Gefahr eines Verkehrsunfalls größer ist als die eines Überfalls, kam auch für Taxifahrer die Pflicht zum Anschnallen. Anschnallpflicht gilt seit 1976 Allen Airbags und Assistenten zum Trotz: Der Gurt ist im Auto der wichtigste Lebensretter . Und zwar schon seit mehr als 60 Jahren. Wobei bis zu dieser Einsicht viel Zeit verging: Obwohl der Sicherheitsgurt schon 1959 erfunden wurde, dauerte es noch 15 Jahre, bis er im Jahr 1974 in der BRD zur Pflicht in allen Neuwagen wurde. Zwei Jahre später folgte die Anschnallpflicht – allerdings ohne Konsequenzen bei Verstößen. Erst seit 1984 ist dafür ein Bußgeld fällig: Wer sich oder gar seine Kinder nicht anschnallt, bezahlt bei einer Kontrolle mindestens 30 Euro.