Auto – Vorfahrt: Wo "Rechts vor Links" nicht gilt
Wer muss warten, wer darf starten? Meistens ist die Sache klar. Mit einer Ausnahme: die gleichrangige Kreuzung, an der vier Autos stehen. Was dann gilt. Die Vorfahrt an Kreuzungen: Entweder regelt ein Schild oder eine Ampel, wer fahren darf und wer warten muss – oder es gilt die einfache Regel "Rechts vor Links". Diese Regel hat allerdings einen Schwachpunkt. Wenn nämlich gleich vier Autos an einer gleichrangigen Kreuzung stehen, funktioniert sie nicht ohne Weiteres. Was ist dann zu tun? Wenn vier Autos an einer gleichrangigen Kreuzung stehen, hat jeder einen rechten Nachbarn, dem er die Vorfahrt überlassen müsste. So geht es reihum, keines der Autos darf fahren. Der einzige mögliche Ausweg: Die Autofahrer müssen sich per Handzeichen verständigen. Nur dem Fahrer zu Ihrer Linken winken Dabei kann es allerdings schnell drunter und drüber gehen – und dadurch kann es schnell zum Unfall kommen. Damit der Überblick nicht verloren geht, gibt es einen einfachen Ausweg: Ein Autofahrer verzichtet auf seine Vorfahrt. Sie winken also dem Fahrer links von Ihnen zu. Somit weiß er, dass Sie – im Fahrzeug rechts von ihm – ihm die Vorfahrt lassen. Wichtig: Winken Sie nicht den Fahrern rechts von Ihnen zu. Denn diese haben ebenfalls einen Nachbarn zu ihrer Rechten. Deshalb haben Sie überhaupt nicht das Recht, ihnen die Vorfahrt zu geben. Außerdem würde dann ein Durcheinander entstehen. Nun gilt wieder "Rechts vor Links" Sobald ein Fahrer auf seine Vorfahrt verzichtet, kann ein anderer die Kreuzung befahren. Und damit ist die Situation gelöst: Nun gibt es nur noch drei Fahrzeuge an der Kreuzung. Und eines von ihnen hat keinen rechten Nachbarn mehr. Somit darf es als nächstes fahren. Die "Rechts-vor-Links"-Regel funktioniert wieder.