Punkte in Flensburg abbauen: So funktioniert's
Für viele Vergehen im Straßenverkehr drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Wann sie verfallen und was man dafür tun kann. Dass in Flensburg Punkte gesammelt werden, weiß wohl jeder deutsche Autofahrer. Doch wie das System im Detail funktioniert, ist längst nicht jedem klar. Die wichtigsten Fragen und Antworten. Wofür gibt es Punkte? Punkte gibt es für Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße über 60 Euro – wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden. Wer dagegen das Sonntagsfahrverbot missachtet oder etwa ohne eine Plakette in eine städtische Umweltzone fährt, kommt um Punkte herum – egal, wie viel er zahlen muss. Auch für Straftaten gibt es Einträge im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Dazu zählen Unfallflucht, Nötigung, Kennzeichenmissbrauch oder Vollrausch. Welche Verjährungsfristen gelten? Wie schnell Punkte aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden, hängt vom Verstoß ab. Die Frist beginnt, wenn der Bescheid rechtskräftig ist – wenn also keine Rechtsmittel mehr möglich sind. Punkte für Ordnungswidrigkeiten verschwinden nach zweieinhalb Jahren. Beispiel: Fahren mit Handy am Steuer. Für Straftaten wie Trunkenheit am Steuer oder Verstöße mit Fahrverboten gibt es zwei Punkte. Sie drohen unter anderem Autofahrern, die mehr als 31 km/h zu schnell in der Stadt rasen und geblitzt werden. Diese Punkte verjähren erst nach fünf Jahren. Für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug bekommt man drei Punkte, die zehn Jahre lang auf dem Konto stehen bleiben. Das betrifft etwa Fahrer, die volltrunken oder unter anderen Drogen stehend erwischt werden. Übrigens: Im Gegensatz zum alten Punktesystem sind die Verjährungsfristen starr. Jede Eintragung wird nach Ende der Frist gelöscht. Früher verlängerte sie sich, wenn innerhalb des Zeitraums neue Punkte dazugekommen waren. Verstoß Dauer Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt 2,5 Jahre Grobe Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten 5 Jahre Straftat mit zwei Punkten 5 Jahre Straftat mit drei Punkten 10 Jahre Was ist die Überliegefrist? Allerdings bleiben die gelöschten Punkte noch ein weiteres Jahr gespeichert – so lange dauert nämlich die Überlagefrist. Dadurch kann rückblickend der Punktestand zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit genau berechnet werden; etwa zum Zeitpunkt eines Vergehens. Andernfalls landen eventuell neue Punkte wegen langer Bearbeitungsdauer erst in der Kartei, nachdem ältere Punkte zwischenzeitlich gelöscht sein könnten. Eine mögliche Folge: Der Führerschein bleibt bestehen, obwohl er kassiert werden müsste. Und das will man natürlich vermeiden. Ein Beispiel: Sie haben bereits sieben Punkte und fahren zu schnell, wodurch Sie einen weiteren Punkt bekommen. Bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, verfällt jedoch einer der sieben bereits angesammelten Punkte. Ohne die Überliegefrist könnte die Behörde nicht nachvollziehen, dass Sie zwischenzeitlich acht Punkte auf dem Konto hatten. Wie kann man Punkte abbauen? Autofahrer können einen Punkt abbauen, indem sie ein Fahreignungsseminar besuchen. Ein solcher Lehrgang besteht aus verkehrspädagogischem Unterricht und Praxiseinheiten. Fahrschulen und Organisationen wie Dekra bieten diese Seminare an. Die Kosten: meist zwischen 200 und 400 Euro. Voraussetzung: Sie dürfen zum Zeitpunkt des Seminars nicht mehr als fünf Punkte haben. Innerhalb von fünf Jahren kann man das Seminar nur einmal besuchen. Wo gibt es Auskunft zum Punktestand? Ihren Punktestand können Sie direkt beim KBA online erfragen. Die Auskunft ist kostenlos, allerdings benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Alternativ können Sie den Antrag per Post schicken, entweder mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder mit einer Kopie von Reisepass oder Personalausweis. Sie können auch vor Ort die Auskunft beantragen. Dafür brauchen Sie ebenfalls einen gültigen Ausweis. Vorsicht: Anbieter, die nichts mit dem KBA zu tun haben, bieten diesen – an sich kostenlosen – Punkteauskunftsservice gegen Bezahlung an. Welche Folgen haben Punkte? Spürbar sind sie nicht erst beim Entzug der Fahrerlaubnis. Wer vier oder fünf Punkte hat, erhält von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich eine gebührenpflichtige Ermahnung. Bei sechs bis sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung, ebenfalls gegen Gebühr. Bei acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. Danach muss man zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und darf für mindestens sechs Monate kein Auto fahren. Gut zu wissen: Wie der ADAC erklärt, darf man nur auf acht Punkte gestuft werden, sofern es vorher Ermahnung und Verwarnung gab.