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Nudismus: Diese Verhaltensregeln gelten

Wer es liebt, nackt zu sein, ist oftmals ein Nudist. Zwar ist man dann frei von Kleidung, jedoch nicht frei, was das Einhalten von Verhaltensregeln angeht. Sich nackt sonnen oder nackt in der Sauna aufhalten, ist für viele relativ normal. Doch nackt Auto fahren, wandern oder gar Sport treiben, klingt für einige schon wesentlich skurriler. Sie bringen die Aktivitäten dann schnell mit Exhibitionismus oder sexuellen Intentionen in Verbindung. Das stimmt jedoch nicht – zumindest bei Nudisten. Denn sie betrachten ihre Nacktheit als etwas Natürliches. Nackt außerhalb der eigenen vier Wände: VerhaltensregelnAn speziell für die Freikörperkultur ausgewiesenen Stellen dürfen Sie sich nackt aufhalten. Wichtig ist, dass Sie auch dort einige Verhaltensregeln beachten, damit sich andere nicht belästigt oder gestört fühlen.Regeln lesenEinige FKK-Einrichtungen haben spezielle Regeln. Beispielsweise dürfen sich die Anwesenden nur in ganz bestimmten Bereichen vollkommen nackt aufhalten und müssen auf dem übrigen Gelände zumindest ihren Schritt bedecken. Lesen Sie also vorher die Regeln der Einrichtung durch.Anstand wahrenFreikörperkultur bedeutet nicht Freizügigkeit. Spreizen Sie Ihre Beine beim Sitzen und Liegen nicht, bücken Sie sich korrekt, indem Sie in die Hocke gehen, starren Sie andere Personen nicht an. Auch Auslachen oder Lästern ist tabu. Und auch hier gilt: Sexuelle Handlungen sind tabu.Textilien mitnehmenAuch wenn Sie sich in einem FKK-Gebiet befinden, sollten Sie zumindest aus hygienischen Gründen stets ein Stück Stoff bei sich tragen – beispielsweise für den Fall, dass Sie sich setzen möchten.Abstand einhaltenWahren Sie zu Ihren Mitmenschen einen gewissen Abstand, sowohl beim Sitzen als auch beim Stehen und Liegen.AufnahmenFotografieren und Filmen ist verboten. Selbst wenn Sie lediglich sich selbst oder Ihre Angehörigen aufnehmen wollen.Wichtig ist auch: Obwohl es sich um einen geschlossenen Personenkreis handelt, darf sich niemand belästigt fühlen. Nackt in der Öffentlichkeit: Ist das verboten?Laut § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist Nacktheit in der Öffentlichkeit nicht verboten, solange es keinen sexuellen Bezug gibt. Dennoch kann es unter bestimmten Umständen als Ordnungswidrigkeit angesehen werden. Wohnung, Balkon, GartenIn den eigenen vier Wänden dürfen Sie nackt sein. Auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten sieht die Rechtslage jedoch etwas anders aus. Hier dürfen Sie sich nur solange nackt aufhalten, wie sich keiner belästigt fühlt (Amtsgericht Mrezig, AZ: 23 C 1282/04).Zudem dürfen Sie keine Handlungen durchführen, die als "Belästigung der Allgemeinheit" (§ 119 OWiG) oder "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (§ 183a Strafgesetzbuch (StGB) gedeutet werden können. Das wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und kann ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. (Mehr über Nacktheit auf dem eigenen Balkon gibt es in diesem Artikel hier – und wer mehr über die Nacktheit im eigenen Garten wissen möchte, wird in diesem Artikel hier fündig.)Gut zu wissen: Es reicht bereits aus, dass sich eine Person belästigt fühlt.Fahrrad fahren und wandernIm Allgemeinen gilt, dass Sie an abgeschiedenen Orten, an denen sich keine anderen Menschen aufhalten, nackt sein können. Das heißt auch, dass Sie dort wandern oder Rad fahren dürfen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen oder ein Bußgeld befürchten zu müssen.Aber: Sobald sich Menschen durch Ihre Lebensweise gestört fühlen, kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Dann können ein Bußgeld und ein Platzverweis drohen.AutofahrenIm Allgemeinen dürfen Sie nackt Autofahren, solange sich dadurch niemand belästigt fühlt. Das bedeutet zugleich, dass Sie in der Öffentlichkeit nicht aus Ihrem Auto aussteigen dürfen. Achtung: Auch wenn Sie nackt hinterm Steuer sitzen, sollten Sie dabei aus Sicherheitsgründen festes Schuhwerk tragen.Strand, See, MeerSind der Strand, der See oder das Meer als FKK-Orte ausgewiesen, dürfen Sie sich hier unbekleidet aufhalten. Andernfalls gilt auch hier wieder: Achten Sie darauf, dass sich niemand durch Ihre Nacktheit belästigt fühlt und vermeiden Sie die Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ab wann ist es Exibitionismus?Allgemein gilt: Wer sich aufgrund seines Lustgewinns vollständig in der Öffentlichkeit auszieht, gilt als Exhibitionist und muss nach § 183 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen. Das gilt jedoch nur für Männer. Aktuell werden Frauen diesbezüglich noch nicht bestraft.