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Gebrauchtwagen beim Autohändler: Ist Ausschluss der Gewährleistung rechtens?

Manche Autohändler versuchen sich beim Autokauf durch einen Gewährleistungsausschluss vor möglichen Mängeln zu schützen. Ist das rechtens? Der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist ein Thema, das bei Autokäufern häufig für Verunsicherung sorgt. Viele Händler versuchen, sich mit diesem Passus vor möglichen Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln am Fahrzeug zu schützen. Doch ist ein solcher Ausschluss überhaupt rechtens? Die Antwort lautet: Nein. Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist in den meisten Fällen unwirksam. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht kann nicht einfach durch vertragliche Vereinbarungen umgangen werden. Der Verkäufer bleibt grundsätzlich für Sachmängel haftbar, auch wenn er sich mit einer solchen Klausel davon befreien will. Die Gewährleistung schützt den Käufer, wenn das Auto Mängel aufweist, die bereits beim Kauf vorhanden waren. In solchen Fällen hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder im Extremfall sogar auf Rücktritt vom Vertrag. Diese Rechte bestehen unabhängig von einem Gewährleistungsausschluss im Vertrag. Vorsicht bei Verkauf "im Kundenauftrag" Doch einige Autohändler sind erfinderisch. Statt die Gewährleistung ausdrücklich auszuschließen, greifen sie zu anderen Tricks. So wird das Fahrzeug beispielsweise "im Kundenauftrag" angeboten, um sich der Gewährleistungspflicht zu entziehen. Dann nämlich ist der Händler nur Vermittler zwischen zwei Privatpersonen und steht nicht selbst im Kaufvertrag. Es gelten die Rechte eines Privatverkaufs. In solchen Fällen sollten Käufer besonders vorsichtig sein. Um sich als Käufer vor möglichen Fallen zu schützen, sollten folgende Tipps beachtet werden: Vertragliche Vereinbarungen genau prüfen: Lassen Sie sich nicht von einem Gewährleistungsausschluss einschüchtern. Dieser ist in den meisten Fällen unwirksam. Prüfen Sie das Fahrzeug gründlich: Führen Sie vor dem Kauf eine ausführliche Besichtigung und Probefahrt durch. Dokumentieren Sie dabei auffällige Mängel oder Schäden. Treffen Sie schriftliche Vereinbarungen: Halten Sie alle Zusagen und Vereinbarungen schriftlich fest, damit Sie im Streitfall einen Beweis haben. Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch: Bei Unsicherheiten oder größeren Investitionen kann es ratsam sein, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale zu wenden. Reklamationen sofort melden: Treten nach dem Kauf Mängel auf, sollten Sie diese sofort dem Verkäufer melden und auf Ihre Rechte bestehen. Denken Sie daran: Die Gewährleistung ist ein gesetzlich verankertes Recht und kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen umgangen werden. Informieren Sie sich genau, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, und bleiben Sie hart, wenn Sie einen Mangel feststellen. Ihr Recht auf eine mangelfreie Ware darf nicht ausgehebelt werden.