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Bürgergeld: So viel Schonvermögen dürfen Leistungsbezieher besitzen

Bürgergeld hat Hartz IV abgelöst. Seitdem dürfen Leistungsbezieher mehr Vermögen besitzen. Doch wer gewisse Dinge missachtet, kann viel Geld verlieren.2023 hat das Bürgergeld Hartz IV abgelöst und mit ihm gibt es eine ganze Reihe neuer Regelungen. Besonders deutlich wird das beim Schonvermögen.Im ersten Jahr gilt die sogenannte Karenzzeit. Die Regierung will mit dieser Maßnahme den Übergang ins Bürgergeld erleichtern und hat daher das Schonvermögen auf 40.000 Euro angehoben, plus 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Bei zwei Erwachsenen mit drei Kindern ist es also möglich, 100.000 Euro an Vermögen zu besitzen und trotzdem ungekürzt Bürgergeld zu beziehen.Vorsicht nach der KarenzzeitWer sich nach der Karenzzeit im Leistungsbezug befindet, kann nach einem Jahr eventuell zu viel Vermögen besitzen. Alles über 15.000 Euro wird dann als verwertbares Vermögen angesehen und es kommt zur Leistungsminderung. Doch das muss nicht sein. Zuerst sollten Sie sich daher einen Überblick verschaffen, was zum Vermögen gehört.Das gilt als VermögenGeld in bar oder auf BankkontenSparbücher und SparpläneGeldanlageformen wie Aktien und FondsImmobilien und GrundbesitzSachvermögen wie Schmuck und DiamantenSonstige Besitztümer von Wert, die verkäuflich sindRegelungen zum VermögenNeben dem Freibetrag gilt für Bürgergeldbezieher auch noch eine Angemessenheit, die immer dann greift, wenn Sie die Vermögenswerte selbst nutzen, wie etwa eine Eigentumswohnung oder das Auto. Die Grenzen sind hierbei genau einzuhalten, sonst machen Sie sich strafbar.Grenzen beim SchonvermögenGeldvermögen bis 15.000 Euro je HaushaltsmitgliedSelbst genutztes Auto bis 15.000 EuroEinfamilienhaus bis 90 qm (1-2 Haushaltsmitglieder)Einfamilienhaus bis 110 qm (3 Haushaltsmitglieder)Einfamilienhaus bis 130 qm (4 Haushaltsmitglieder)Eigentumswohnung bis 80 qm (1-2 Haushaltsmitglieder)Eigentumswohnung bis 100 qm (3 Haushaltsmitglieder)Eigentumswohnung bis 120 qm (4 Haushaltsmitglieder)Grundstück bis 500 qm in der StadtGrundstück bis 800 qm auf dem LandSonderfall AltersvorsorgeVersicherungen, deren alleiniger Zweck die Altersvorsorge ist, werden beim Bürgergeld nicht als Vermögen angerechnet. Auch jene nicht, die staatlich geförderte sind, um die Rente aufzubessern. Achten Sie daher auf die richtigen Anlageformen fürs Alter.Anrechnungsfreie Vermögensanlagen fürs AlterBetriebsrenteRiester-RenteRürup-RentePrivate RentenversicherungLebensversicherungen die nur der Altersvorsorge dienenRichtig planen beim SchonvermögenDie Berechnung des Schonvermögens bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn danach Vermögen zufließt, wird es als Einkommen angerechnet. Wenn Sie also wissen, dass Sie zum Beispiel in drei Monaten eine Eigentumswohnung erben werden und selbst darin wohnen möchten, beenden Sie einfach vorher den Bürgergeldbezug. Nachdem die Wohnung ihnen gehört, können Sie erneut Bürgergeld beantragen.