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Fahrt durch Rettungsgasse: Polizei kann Mini-Fahrerin aus München anzeigen

Die Polizei in Salzburg hat neue Erkenntnisse zur Rettungsgassen-Fahrt eines Münchner Minis. Durch diese ist nun auch eine Anzeige möglich.Das Video eines Minis mit Münchner Kennzeichen, der auf der Tauernautobahn in Österreich durch eine Rettungsgasse fährt, hat in den vergangenen Tagen hohe Wellen im Internet geschlagen. Nun kann die Salzburger Polizei einen ersten Erfolg vermelden. Den Ermittlern ist es gelungen, das Datum des Vorfalls herauszufinden. Damit können Sie die Aktion zur Anzeige bringen."Wir haben nahezu die genaue Tatzeit in Erfahrung bringen können", erklärt Aytunç Bahar, Pressesprecher bei der Landespolizeidirektion Salzburg, auf Nachfrage von t-online. Die Tat fand demnach am 17. Juli auf der A10 kurz vor dem Helbersberger Tunnel, etwa 50 Kilometer südlich von Salzburg, statt.Fahrer oder Fahrerin muss nun Stellungnahme abgebenDas genaue Datum ist deshalb so wichtig, da der Fahrer oder die Fahrerin ansonsten behaupten hätte können, dass der Vorfall schon Ewigkeiten zurückliegt. Eine sogenannte "Verwaltungsübertretung", um die es sich bei der Fahrt durch die Rettungsgasse handelt, verjährt in Österreich nach drei Jahren.Als nächster Schritt werde nun der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges, eine Frau aus München, aufgefordert anzugeben, wer das Auto zum besagten Zeitpunkt gefahren hat. Danach hat der Fahrer oder die Fahrerin die Möglichkeit, sich zu rechtfertigen. "Man kann schließlich nicht ausschließen, dass es einen Notfall gegeben hat", erklärt Bahar. Sollte es eine solche Rechtfertigung nicht geben, wird die Tat zur Anzeige gebracht.Prozedere kann sich noch über Wochen hinziehenDas Verfahren der Verwaltungsübertretung, vergleichbar mit einer Ordnungswidrigkeit in Deutschland, sei dann "Sache der Bezirkshauptmannschaft", also des Landkreises. Das ganze Prozedere kann sich jedoch noch einige Tage oder gar Wochen in die Länge ziehen. Noch hat sich der Fahrer oder die Fahrerin nicht zu dem Vorfall geäußert. "Das wäre auch gar nicht möglich gewesen, weil alles über den Briefweg geht", sagt der Pressesprecher. "Bis die Unterlagen verschickt sind und die Antwort zurückkommt, dauert das natürlich."Wer in Österreich eine Rettungsgasse nicht bildet oder verbotenerweise befährt, dem droht eine Strafe von bis zu 726 Euro. Sollte es dabei auch noch zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen, Leichenwägen beziehungsweise Fahrzeugen des Straßendienstes kommen, kann diese sogar auf bis zu 2.180 Euro anwachsen.