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Berlin: 84-Jährige tötet Rentner bei Unfall – Geldstrafe

Geldstrafe für einen tödlichen Unfall: Eine 84-jährige Berlinerin wurde verurteilt. Ein Rentner war durch sie zu Tode gekommen.Eine 84-jährige Berlinerin ist rund ein Jahr nach einem tödlichen Verkehrsunfall zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die damalige Autofahrerin am Montag der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Die Seniorin hatte in Berlin-Hermsdorf an einem Bahnhofsvorplatz eine Parkbank mitgerissen, auf der zwei Frauen saßen.Eine 73-Jährige starb wenige Tage später in einem Krankenhaus. Die Angeklagte habe es auf einer Strecke von 70 Metern nicht geschafft zu bremsen, hieß es im Urteil. Das Geschehen sei als ein Augenblicksversagen zu werten.Die damals 83-Jährige war am 8. Juli vorigen Jahres gegen 13.45 Uhr in ihr Auto gestiegen. "Ich hatte Einkäufe erledigt", erklärte die Angeklagte im Prozess. "Beim Starten schoss das Auto plötzlich wie verrückt los." Sie habe dafür keine Erklärung. Den Unfall bedauere sie zutiefst. "Nach dem Unfall bin ich nie wieder Auto gefahren", so die Angeklagte. Auf ihre Fahrerlaubnis verzichte sie freiwillig.Ein von der Verteidigung beauftragter Gutachter hatte erklärt, ein technischer Defekt könnte zu der Beschleunigung geführt haben. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Unfallsachverständiger hatte dagegen erklärt, er habe keine solche technischen Fehler feststellen können. "Durch einen Tritt auf die Bremse wäre eine Kollision zu vermeiden gewesen", so der Gutachter. Von acht bis neun Sekunden für eine Reaktion sei auszugehen bei dem vermutlichen Tempo von etwa 40 Kilometern pro Stunde, mit dem der Kleinwagen unterwegs gewesen sei.Mit der verhängten Strafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro folgte der Richter im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. "Unabhängig vom Alter – es reicht, eine Sekunde nicht Acht zu geben. Hier waren es acht bis neun Sekunden der Fahrt, in denen die Angeklagte nicht optimal reagiert hat", so der Anklagevertreter. Die Strecke hätte ein Bremsen zugelassen, stand auch für den Richter fest. "Wer sich in ein Kraftfahrzeug setzt, muss es beherrschen", sagte er weiter. Der Verteidiger hatte für den Fall eines Schuldspruchs eine mildere Geldstrafe beantragt.