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Vorfahrtsregel: Rechts vor links – Ausnahmen beachten, sonst droht Bußgeld

Rechts vor links – diese Regel kennt jeder, der einen Führerschein besitzt. Doch es gibt Ausnahmen, von denen nicht jeder Autofahrer weiß.Wann gilt rechts vor links?Rechts vor links gilt an Kreuzungen, an denen weder Ampel noch Verkehrszeichen oder Polizist die Vorfahrt regeln. Wer eine solche Kreuzung überqueren möchte, muss hier von rechts kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren. Das gilt für Autos, Fahrräder und andere Verkehrsteilnehmer. Außerdem gilt die Regelung generell in Tempo-30-Zonen.Auf einer Vorfahrtsstraße entfällt die Regel rechts vor links. Denn hier regeln entsprechende Schilder, wer zuerst fahren darf. Wer das gelbe, rautenförmige Verkehrszeichen 306 sieht, hat Vorfahrt.Vier Autos an einer Kreuzung – wer hat Vorfahrt?Kommen bei einer Kreuzung gleichzeitig Autos aus allen vier Richtungen, kann es zu einer schwierigen Situation kommen. Denn jeder der Fahrer hat einen rechten Nachbarn, muss Vorfahrt gewähren und warten.Wie können Verkehrsteilnehmer diese Pattsituation auflösen? Die Fahrer müssen sich mit Handzeichen verständigen und darauf einigen, wer zuerst fahren darf. In einer solchen Situation haben Sie die Möglichkeit, Ihren linken Nachbarn durchzuwinken. Wenn Sie das tun, dann signalisieren Sie, dass Sie auf Ihre Vorfahrt verzichten und warten möchten. Fährt das Auto links von Ihnen dann weg, stehen an der Kreuzung nur noch drei Autos und die Situation kann mit den gängigen Vorfahrtsregeln aufgelöst werden.Rechts vor links: AusnahmenGrundsätzlich gilt an einer Kreuzung die Vorfahrtsregel rechts vor links. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:Ein Verkehrszeichen, eine Ampel oder ein Polizist regelt die VorfahrtDie rechts einmündende Straße ist ein Feld- oder WaldwegDie rechts einmündende Straße ist ein verkehrsberuhigter BereichWer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße fährt, muss Vorfahrt gewährenWer aus einer Grundstückseinfahrt kommt, muss Vorfahrt gewährenAuch im Fall einer Fußgängerzone gilt die Regel nicht – wer sie kreuzt oder aus ihr herausfährt (etwa Lieferanten), hat nie die VorfahrtAuch wer aus einer Spielstraße kommt, muss anderen immer den Vorrang gewährenWürden Sie die Fahrprüfung heute noch bestehen? Machen Sie den Test!Rechts vor links im KreisverkehrWenn ein Kreisverkehr mit dem Schild "Vorfahrt gewähren" gekennzeichnet ist, dann haben Verkehrsteilnehmer, die im Kreis fahren, Vorfahrt. Beim Einfahren in einen solchen Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden, beim Ausfahren hingegen müssen Fahrer den Blinker setzen.Bei einem kreisförmigen Verkehr, der wie ein Kreisverkehr aussieht, aber nicht durch Schilder als solcher gekennzeichnet ist, gilt rechts vor links. Der Einfahrende hat dadurch immer Vorrang, Blinker müssen beim Ein- und Ausfahren gesetzt werden.Abgesenkter Bordstein: Wer hat Vorfahrt?Fahrer, die über einen abgesenkten Bordstein fahren, müssen Vorfahrt gewähren. Sie müssen warten, bis die Bahn frei ist, rechts vor links gilt hier nicht. Ausnahmen kann es geben, wenn der Bordstein über eine längere Strecke abgesenkt ist. In solchen Fällen haben Gerichte die Vorfahrtsregel unterschiedlich beurteilt. Eine Ausnahme sind außerdem Tempo-30-Zonen.Wer bei einem abgesenkten Bordstein grundsätzlich besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt, ist in der Regel auf der sicheren Seite.Rechts vor links auf dem ParkplatzSowohl auf öffentlichen Parkplätzen als auch auf Privat- oder Firmenparkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVo) und damit auch die Regel rechts vor links. Allerdings nur unter einer Voraussetzung: Die Fahrspuren müssen durch Markierungen als Straßen erkennbar sein. Sind auf dem Parkplatz nur Parkbuchten markiert, dann können sich Fahrer bei einem Unfall nicht auf die Regel rechts vor links berufen. Meist urteilen Gerichte, dass beide Seiten die Schuld zu gleichen Teilen tragen müssen (Detmold, AZ 10 S 1/12). Wer auf einem Parkplatz fährt, muss grundsätzlich besonders wachsam und rücksichtsvoll sein.Gilt rechts vor links für Straßenbahnen?Viele Autofahrer sind der Meinung, dass Straßenbahnen laut den Verkehrsregeln immer Vorfahrt haben. Das ist jedoch nicht der Fall. Straßenbahnen nehmen am Straßenverkehr gleichberechtigt teil wie Autos, Busse und andere Fahrzeuge und müssen sich auch an rechts vor links halten.Rechts vor links: Strafen bei MissachtungWer die Vorfahrtsregel rechts vor links nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld oder sogar einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Tabelle zeigt, wann welche Strafe fällig wird. Rechts vor links missachtet Bußgeld Punkte mit Behinderung 25 Euro mit Gefährdung 100 Euro mit Sachbeschädigung 120 Euro 1