Schwerin: Lebenslange Haft für Mord an eigenem Sohn
Der Sohn war ihm wohl im Weg: In Schwerin wurde ein Vater zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er sein kleines Kind umgebracht hat. Ein Mann fährt mit seinem kleinen Sohn in einen Wald bei Schwerin, erstickt ihn mit einer Fleece-Decke, legt die Leiche in eine Kuhle, holt sie zwei Wochen später ab und fährt sie im Auto nach Spanien, wohin die Familie kurz nach der Tat ausgewandert ist. So beschreibt der Vorsitzende Richter am Montag im Landgericht Schwerin den Hergang der Tat vor gut zehn Jahren, wie sie sich ihm nach dem viermonatigen Mordprozess gegen den Vater darstellt.In einer Holzkiste liegt die Leiche demnach erst auf dem Balkon in Spanien, später wird sie wieder nach Deutschland gefahren, irgendwann landet sie auf dem Dachboden eines neuen Lebensgefährten der Mutter – wo die Polizei sie schließlich findet, als die Frau ihren Mann anzeigt. Da ist der Tod des Kleinen schon fast acht Jahre her."Alfred Hitchcock und Agatha Christie hätten es auch unter Vereinigung all ihrer künstlerischen Fantasie meines Erachtens nicht vermocht, das Drehbuch für diesen Fall zu ersinnen", sagt der Vorsitzende Richter zu Beginn der Urteilsbegründung. Das Urteil gegen den 50-Jährigen lautet lebenslange Haft wegen Mordes und entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Richter macht zugleich deutlich, dass ihn das Ende des Prozesses nicht zufriedenstellt. Nach seiner Darstellung sind Fragen offengeblieben, vor allem auch zur Rolle der Frau und Kindsmutter. Dass der Mann die Tat begangen hat, steht für die Kammer jedoch außer Zweifel.Geständnis abgelegtDie Verteidigung kündigt noch im Gerichtssaal an, Revision einlegen zu wollen. Nach dem Prozess seien zu viele Fragen offen, um zu einer Verurteilung zu gelangen, sagte einer der beiden Anwälte des Mannes.Der Vorsitzende Richter sprach in seiner eineinhalbstündigen Urteilsbegründung von einer schrittweisen Annäherung an die Wahrheit während der Verhandlung. Der Angeklagte hatte zwar nach seiner Festnahme im November 2022 bei der Polizei ein Geständnis abgelegt, im Prozess aber zum Tatvorwurf geschwiegen. "Ob wir an den letzten Kern gekommen sind, wage ich zu bezweifeln", sagte der Richter. Er sprach von besonderen Umständen, die nach seiner Einschätzung zur Tat beigetragen haben dürften.Das Ehepaar bekommt im Jahr 2002 einen ersten Sohn. Als die Frau 2009 erneut schwanger wird, tauschen sich die Eltern über eine mögliche Abtreibung aus, so der Richter. Schließlich entscheiden sie sich für das Kind – bedauern dies aber später. Nach der Geburt nimmt der Kleine zunächst schlecht zu, schreit viel, will nicht schlafen, ist anstrengend, braucht viel Aufmerksamkeit. Die Frau sei mit den beiden Kindern überfordert gewesen und habe zugleich einen hohen Anspruch an den Lebensstandard gehabt, so der Richter. Der Mann, ein gelernter Konditor, sei in die Schweiz arbeiten gegangen, um mehr zu verdienen. Er habe dort sehr viel gearbeitet, habe alles getan, um für seine Familie zu sorgen.Mutter wusste wohl von TatWeil es zu Hause in Schwerin für die Mutter schwierig gewesen sei, sei er 2012 zurückgekehrt und schließlich von seinem Schweizer Arbeitgeber gekündigt worden. Dann sei die Idee einer Auswanderung nach Spanien gereift. Der kleine Junge störte dabei offenbar. Die beiden haben sich dem Richter zufolge ausgetauscht, dass das Leben vor seiner Geburt besser gewesen sei.Nach der Auswertung von Chatverläufen zwischen der Mutter und dem Vater geht die Kammer davon aus, dass die Mutter von der geplanten Tat wusste und ihren Mann nicht davon abhielt. Der Vorsitzende Richter schloss nicht aus, dass sie ihn sogar angestiftet haben könnte. Dies reicht aber offenbar nicht aus, um die Frau ebenfalls vor Gericht zu stellen. Am Ende seiner Ausführungen legte der Vorsitzende Richter dem Verurteilten nahe, zu überlegen, ob er nicht zur Rolle der inzwischen von ihm geschiedenen Kindsmutter aussagen wolle.Mit gesenktem Blick und ohne jede weitere sichtbare Regung – blass im schwarzen Hoodie, die blonden Haare zu einem kleinen Zopf gebunden – nahm der Angeklagte das Urteil und die Begründung zur Kenntnis.