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Handy im Auto auf dem Oberschenkel: Ist das ein gefährlicher Verstoß?

Das Telefon am Steuer: Immer wieder beschäftigt es die Gerichte. Was gilt etwa, wenn das Smartphone auf dem Schoß liegt? Auch dazu gibt es eine Entscheidung.Wer am Steuer telefonieren will, muss dazu eine geeignete Freisprecheinrichtung benutzen. Das Mobiltelefon in der Hand zu halten, ist bekanntlich nicht erlaubt. Es genügt aber auch nicht, das Telefon einfach auf dem Schoß abzulegen. Das zeigt ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (201 ObOWi 1507/21).Das war geschehenEine Autofahrerin hatte ihr Mobiltelefon während der Fahrt auf dem Schoß abgelegt und die Wahlwiederholung gedrückt. Das brachte ihr einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro ein, gegen den sie Einspruch einlegte. Zunächst wurde sie vom Amtsgericht freigesprochen. Nach einer Rechtsbeschwerde wurde dieser Freispruch vom Bayerischen Obersten Landesgericht kassiert. Die Staatsanwaltschaft bekam Recht.Die Richter entschieden: Ein Halten des Telefons im Sinne von Paragraph 23, Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) liege auch vor, wenn es beispielsweise zwischen Lenkrad und Bein fixiert werde. Auch eine solche Nutzung solle der entsprechende Absatz verhindern, sodass sie nicht die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen beeinträchtige.Handy am Steuer: Diese Bußen drohen Verstoß Geldbuße Punkte Fahrverbot Handy am Steuer nutzen 100 Euro 1 - Hinzu kommt eine Gefährdung 150 Euro 2 1 Monat Hinzu kommt eine Sachbeschädigung 200 Euro 2 1 Monat Im entsprechenden Absatz heißt es unter anderem: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.Übrigens: Mancher glaubt, das Gesetz zu umgehen, indem man das Telefon zwischen Schulter und Ohr klemmt – denn schließlich hält man es nicht in der Hand. Klappt das? Auch darüber urteilte bereits ein Gericht.