Auto | Unfall in der Baustelle: Nicht immer haftet nur der Verursacher
In mehrspurigen Baustellenbereichen sind höchste Konzentration, angepasstes Tempo und mehr Abstand gefragt. Wer trägt die Schuld, wenn es zum Unfall kommt?Wer in einer Autobahnbaustelle auf die nebenliegende Fahrspur gerät, muss bei einem Unfall haften – aber womöglich nicht allein. Den Unfallgegner trifft etwa dann eine Mitschuld, wenn sein Fahrzeug die für seine Spur geltende Maximalbreite überschreitet. Das zeigt ein Urteil (Az.: 4 O 101/20) des Landgerichts Hagen, auf das der ADAC hinweist.Der Fall: SUV-Fahrer will vollen SchadenersatzIn dem Fall rollte ein Lkw in einem Baustellenbereich auf der rechten Spur. Daneben, auf der linken Spur, fuhr ein SUV. Dann geriet der Lastwagen rund zehn Zentimeter weit in die Fahrspur des SUVs hinein, woraufhin es zu einer sogenannten Streifkollision kam.Der SUV-Fahrer verlangte daraufhin vollen Schadenersatz von der Lkw-Versicherung. Diese wollte aber nur die Hälfte begleichen. Das kam für den SUV-Fahrer nicht infrage. Er war der Ansicht, dass ihm der volle Schadenersatz zusteht: Er trage keine Schuld am Unfall, da der Lkw in seine Spur gefahren ist und so den Unfall allein verschuldet hätte.Das Urteil: Verursacher trägt nur die Hälfte der SchuldDie Sache ging vor Gericht, wo die Lkw-Versicherung Recht bekam und nur die Hälfte des Schadens regulieren musste. Zwar sah das Gericht im Hineinfahren des Lasters in die linke Spur einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Aber auch der SUV-Fahrer selbst habe gegen diese Pflicht verstoßen.Die Begründung: Das Auto war zu breitDenn obwohl die linke Spur nur für Fahrzeuge mit einer Maximalbreite von 2,10 Meter freigegeben gewesen war, hatte der SUV-Fahrer diese mit seinem rund 2,19 Meter breiten Auto befahren. Beide Verstöße in Summe betrachtet begründeten nach Ansicht des Gerichts die hälftige Teilung des Schadens.