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Saisonkennzeichen läuft ab: Ist mein Auto jetzt noch versichert?

Wer sein Auto nur saisonal nutzt, kann viel Geld sparen – vorausgesetzt, er beachtet ein paar Regeln. Zum Beispiel darf das Auto in der Ruhezeit längst nicht überall parken. Es ist vielleicht das beste aller Kennzeichen – und kaum ein Autofahrer weiß es: Wer sein Auto bereits einen Monat im Jahr stehen lässt, kann auf das Saisonkennzeichen umsteigen. Damit lässt sich viel Geld sparen. Allerdings gibt es am Ende der Saison einiges zu beachten. Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr im Straßenverkehr genutzt werden, sind Saisonkennzeichen eine praktische Lösung mit Spar-Faktor. Denn damit können Motorräder, Cabrios, Oldtimer und Wohnmobile für einen vorher festgelegten Zeitraum im Jahr zugelassen werden. Das Praktische daran: Auch die Versicherungskosten fallen nur für diesen Zeitraum an. Das Saisonkennzeichen im Überblick Wer ein Kurzzeitkennzeichen nutzen will, muss es nur einmal beantragen – und nicht jede Saison neu. Es gilt bis auf Widerruf. Die Dauer der Zulassung ist frei wählbar. Sie liegt zwischen mindestens zwei und höchstens elf vollen Monaten. Dieser Zeitraum beginnt und endet immer mit dem vollen Kalendermonat und bleibt jedes Jahr gleich. Zum Beispiel können Motorradfahrer einen Betriebszeitraum von April bis Oktober wählen, während sie von November bis März pausieren. Auch wer seinen Oldtimer im Winter schonen will oder sich bei Schnee und Eis am Steuer unwohl fühlt, kann eine Fahrpause einlegen. Während dieser Zeit muss die Versicherung nicht bezahlt werden. Und das kann sich lohnen. Nachgerechnet : So viel Geld spart das Saisonkennzeichen Ist das Fahrzeug weiterhin versichert? Ja. Der Versicherungsschutz bleibt während der Ruhemonate – in der Regel beitragsfrei – bestehen. Allerdings: Im öffentlichen Straßenverkehr ist das Fahrzeug in dieser Zeit nicht versichert (Ausnahme: die Fahrt zur Abmeldung und zurück). Während der Ruhezeiten müssen die Fahrzeuge in einer Garage oder auf einem Privatgrundstück mit Zaun oder Hecke abgestellt werden. Wer stattdessen in einen Verkehrsunfall gerät, kann nicht mit Unterstützung seiner Versicherung rechnen. Aber: Bei einem Sturmschaden beispielsweise greift die Teilkaskoversicherung auch außerhalb der Saison. Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden etwa durch Vandalismus ab. Eine Änderung der Saisonzeit ist nicht ohne weiteres möglich und erfordert einen Antrag bei der Zulassungsbehörde. Wichtig: Viele Versicherungen gewähren den Schadensfreiheitsrabatt für Saisonkennzeichen nur dann, wenn das Kennzeichen mindestens sechs Monate gültig ist. Das bedeutet: Wenn ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen weniger als sechs Monate zum Verkehr zugelassen ist, erfolgt weder eine Höherstufung im Schadensfall noch eine Herabstufung bei Schadensfreiheit. Die vereinbarte Prämie bleibt in diesem Fall schadenunabhängig gleich.