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Urteil: So hoch dürfen Standgebühren für abgeschleppte Autos sein

Nach dem Abschleppen eines Autos werden neben den Abschleppkosten auch Standgebühren fällig. Wie hoch dürfen sie sein? Wenn Ihr Auto abgeschleppt wird, fallen neben den Kosten für den Abschleppdienst auch Standgebühren an. Welche Gebühren sind vertretbar und was sollten Autofahrer nach dem Abschleppen schnellstmöglich tun? BGH-Urteil: Dieser Zeitpunkt ist entscheidend Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat diese Frage in einem Urteil geklärt. Demnach dürfen Abschleppfirmen nicht unverhältnismäßig hohe Standgebühren für abgeschleppte Fahrzeuge verlangen. Entscheidender Faktor der Zeitpunkt, an dem der Halter die Herausgabe seines Fahrzeugs fordert. Sollte das Unternehmen dann anbieten, den Wagen gegen Zahlung der bis dahin angefallenen Kosten herauszugeben und der Halter zahlt diese nicht, können die Verwahrkosten weiter steigen (Az. V ZR 192/22). Unternehmen verlangte fast 5.000 Euro In einem konkreten Fall aus Sachsen hatte ein Abschleppunternehmen 4.935 Euro verlangt, weil das Fahrzeug während eines Rechtsstreits auf dem Firmengelände verwahrt wurde und sich die Summe Tag für Tag erhöhte. Das Oberlandesgericht Dresden sprach dem Unternehmen jedoch nur 75 Euro zu und sah den entscheidenden Zeitpunkt darin, dass der Halter unmissverständlich zum Ausdruck gebracht habe, dass er sein Fahrzeug zurückhaben wolle. Gegen dieses Urteil legte das Abschleppunternehmen Revision ein. Da das Unternehmen jedoch zunächst nicht auf Verlangen des Halters reagierte, bestätigte der BGH das OLG-Urteil und wies die Revision zurück. Was bedeutet das Urteil? Bestehen Sie bei einem abgeschleppten Fahrzeug so schnell wie möglich auf Herausgabe. Andernfalls könnten die Standgebühren nach diesem Urteil weiter steigen. Sollte Ihnen ein unverhältnismäßig hoher Betrag in Rechnung gestellt werden, empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.