München: Amtsgericht verurteilt Mann wegen Diebstahl in 23 Fällen
Das Schöffengericht des Amtsgerichts München hat einen Mann wegen Diebstahls in 23 Fällen verurteilt. Mit dieser Masche erschlich er sich knapp 61.000 Euro. Im Zeitraum zwischen Juni 2019 und Dezember 2022 hat ein 42-Jähriger im Raum München insgesamt 26 Straftaten begangen. Seine Masche war sowohl kreativ als auch effizient – zumindest für den Mann selbst. Er erbeutete Diebesgut im Wert von knapp 61.000 Euro. Das Amtsgericht München verurteilte den Angeklagten am 20. Dezember 2023 wegen Diebstahls in 23 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Der 42-Jährige bevorzugte für seine Taten stark frequentierte Parkplätze. Bevor er die Autos entriegelte, zeichnete er mithilfe eines Code-Grabbers die Signale des Originalfahrzeugschlüssels auf. Sobald er das Signal eingefangen hatte, machte sich der 42-Jährige ans Werk. Mit ihrer Hilfe entsperrte er die Autos über die Zentralverriegelung. Beute im Wert von knapp 61.000 Euro Den Code-Grabber habe der Angeklagte im Internet bestellt und sich dann auf die Suche nach Parkplätzen gemacht, die ihm viel Zeit für seine Tat ermöglichten. Beispielsweise, weil die Besitzer der Autos spazieren waren oder eine Veranstaltung besuchten. Dort klaute er dann nicht nur Wertgegenstände und Schlüssel, sondern durchsuchte die Fahrzeuge außerdem nach Briefen oder Ausweisen. So gelangte er mitunter an die Adressen der betroffenen Personen. In sieben Fällen brach der Täter mithilfe der Adressen und Schlüssel in die Wohnung ein. Dort stahl er Wertgegenstände im Wert von knapp 61.000 Euro. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht, dass der 42-Jährige geständig war und sich bei den Geschädigten entschuldigt hatte. Bei einem der Opfer sogar persönlich im Sitzungssaal. Gegen ihn sprach jedoch, dass er in der Vergangenheit bereits strafrechtlich aufgefallen war sowie der hohe Betrag, den er erbeutet hatte. Auch die "hohe kriminelle Energie" des Täters sei ausschlaggebend gewesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.