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ADAC klärt auf: Darf ich unterschiedliche Autoreifen kombinieren?

Sie wollen auf Sommerreifen wechseln, doch einer taugt nicht mehr? Was nun? Nur einen einzelnen nachkaufen oder gleich alle vier Reifen erneuern? Der ADAC klärt auf. Wer beim Montieren der Sommerräder bemerkt, dass ein Reifen nicht mehr genug Profil hat oder beschädigt ist, steht vor einem Problem. Sollte sie oder er einfach irgendeinen Reifen nachkaufen oder sich vielleicht mit einem Winterreifen behelfen? So ein Mix wäre tatsächlich erlaubt, aber Experten vom ADAC raten ausdrücklich davon ab. Denn Reifen verschiedener Hersteller mit verschiedenen Profilarten und unterschiedlichen Gummimischungen könnten die Fahrstabilität negativ beeinflussen, so der Autoclub. Das gelte für das Aufschwimmverhalten bei Nässe, beim Bremsen oder in Kurven. Und zwar insbesondere bei der Kombination von Sommer- und Winterreifen. Bei Allradlern drohen Differenzialschäden Denn die Pneus für den Winter haben ganz andere Profile und Gummimischungen als die für den Sommer. Auch Reifen mit Notlaufeigenschaften (Run-Flat), mit denen man bei einem Luftverlust noch mit geringem Tempo weiterfahren kann, sollten nicht gemeinsam mit normalen Reifen am Auto rollen. Bei Allradfahrzeugen, die vorn und hinten mit Reifen mit stark unterschiedlichen Profiltiefen unterwegs sind, könne es auch zu Schäden am Mitteldifferenzial kommen. Wer eigentlich nur einen neuen Reifen braucht, sollte Ausschau nach exakt dem gleichen Reifentyp halten. Das sei aber nicht immer möglich. Der ADAC rät daher, zumindest zwei neue Reifen zu kaufen und so achsweise einheitlich unterwegs zu sein. Tipp für einen beschädigten Pneu: Eine professionelle Reifenreparatur könnte vor allem bei noch recht frischen Reifen eine günstigere Alternative sein. Wenige gesetzliche Vorgaben Der Gesetzgeber macht bei Reifen indes nicht viele Vorgaben. Neben dem Mindestprofil von 1,6 Millimetern schreibt er eine gleiche Reifengröße vor, wenn nicht der Fahrzeugschein etwas anderes erlaubt. Die Kombination von Diagonal- und Radialreifen ist verboten. Nur sie versteht der Gesetzgeber eigentlich als "Mischbereifung". Beide Typen unterscheiden sich in der Bauart. Allerdings spielen laut ADAC Diagonalreifen höchstens noch bei Oldtimern eine Rolle.