Neustart für Prozess um Leiche im Kofferraum
Die Leiche lag tagelang im Kofferraum eines abgeschleppten Autos. Jetzt rollt das Landgericht Bonn den Fall teilweise wieder auf. Das Urteil gegen eine zur Tatzeit 15-Jährige wurde aufgehoben. Im Fall um eine in einem Kofferraum gefundene Leiche muss sich seit Dienstag eine heute 19-jährige Frau erneut wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor dem Bonner Landgericht verantworten. Sie war im ersten Prozess im September 2021 wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Schuldspruch gegen die inzwischen 19-Jährige aufgehoben, weil er sich allein auf die Aussage der 22 Jahre alten Mitangeklagten gestützt habe. Wie im ersten Verfahren wird auf Antrag der Verteidigerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Der Prozess ist bis Mitte Mai terminiert. Die Angeklagte war mit der damals Mitangeklagten für schuldig befunden worden, am zweiten Weihnachtstag 2020 die pflegebedürftige Mutter der 22-Jährigen in einem Dorf bei Königswinter mit einem Kissen erstickt zu haben. Vorausgegangen war ein Streit, weil die Mutter nicht wollte, dass die junge Freundin ihrer Tochter in ihrem Haus übernachtete. Zwei Tage lang hatte die Leiche nach den Ermittlungen der Polizei in der Wohnung gelegen, dann wickelten die Frauen die Tote in Tücher und legten sie in den Kofferraum des Kleinwagens der Mutter, um sie im Rhein bei Bad Honnef verschwinden zu lassen. Beim Transport half der Freund der zur Tatzeit 15-Jährigen. Er kollidierte aber mangels Fahrpraxis bald mit einer Hauswand. Daraufhin ließ das Trio das Auto am Straßenrand stehen und schraubte die Kennzeichen ab. Tage später schleppte die Polizei das herrenlose Fahrzeug ab. Auf dem Gelände des Abschleppunternehmens wurde acht Tage später die Leiche im Kofferraum entdeckt. Das Jugendschwurgericht hatte die beiden Frauen wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilt; die ältere musste für drei Jahre in Haft, die jüngere erhielt eine zweijährige Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Freund wurde unter Einbeziehung einer Vorstrafe ebenfalls zu einer zweijährigen Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt. Die Urteile gegen die damals 22-Jährige und den Freund sind rechtskräftig.