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München: Polizei erwischt betrunkenen Schulbus-Fahrer bei Kontrolle

Zwei Fälle lassen aufschrecken: Polizeikontrollen decken schwere Verstöße bei Schulbusfahrern auf. In einem Fall waren Kinder im Auto. In München sind zwei Schulbusse bei einer Kontrollaktion ins Visier der Polizei geraten. In beiden Fällen stellten die Beamten schwerwiegende Verstöße fest: Eine Busfahrerin hatte keine gültige Erlaubnis zur Personenbeförderung mit ihrem Mercedes-Sprinter und hielt sich nicht an die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. Ein anderer Fahrer transportierte Kinder ohne Sicherheitsgurt und war zudem alkoholisiert. Das teilte die Münchner Verkehrspolizei am Mittwoch mit. Die Kontrollaktion wurde vom Kreisverwaltungsreferat München in Zusammenarbeit mit der Münchner Verkehrspolizei in der Ludwigsvorstadt durchgeführt. Bei der ersten Kontrolle einer 67-jährigen Busfahrerin stellte sich heraus, dass sie keine gültige Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung besaß und keine Aufzeichnungen über ihre Lenk- und Ruhezeiten führte. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich keine Kinder im Bus. Die Weiterfahrt wurde sofort unterbunden und für die wartenden Kinder wurde ein Ersatztransport organisiert. Kontrolle von Schulbus: Fahrer hatte Alkohol getrunken Ein Tag später kontrollierten die Beamten vor einer Grundschule in der Ludwigsvorstadt ein Fahrzeug, das als Schulbus gekennzeichnet war und laut Polizei von einem 53-Jährigen gefahren wurde. Hierbei entdeckten sie, dass ein Schüler ohne Sicherheitsgurt neben dem Fahrer saß und ein weiterer ohne die vorgeschriebene Sitzerhöhung transportiert wurde. Darüber hinaus nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers wahr – ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest verlief positiv. Gegen beide Fahrer wurden Verfahren eingeleitet. Die 67-Jährige muss sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz verantworten. Die Verantwortlichen des Unternehmens, in dessen Auftrag die 67-Jährige unterwegs war, wurden ebenso wegen des Ermächtigens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Den alkoholisierten Fahrer erwartet ein Bußgeldverfahren.