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Zeuge will Christian B. auf Videos erkannt haben

Im Vergewaltigungsprozess gegen den im Vermisstenfall Maddie mordverdächtigen Christian B. werden zentrale Zeugen gehört. Einer von ihnen will B. auf zwei Videos mit eindeutigen Szenen erkannt haben. Im Vergewaltigungsprozess gegen Christian B. hat ein Zeuge über Videos berichtet, auf denen er den Angeklagten erkannt haben will. "Ich war schon überrascht, dass ich Christian da gesehen habe", sagte der 53-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Braunschweig . Auf zwei Videokassetten, die er aus dem Haus des Angeklagten gestohlen haben will, waren nach seinen Angaben Vergewaltigungen einer älteren Dame und eines jungen Mädchens zu sehen. Alle Fragen des Gerichts wollte der Zeuge aber nicht beantworten und bekam dafür mehrfach Ordnungshaft angedroht. Als B. 2006 wegen Dieseldiebstahls ins Gefängnis gekommen sei, habe er ihn bestohlen. Ein Auto, Diesel und eben Videokameras mit Filmen will der Zeuge mitgenommen haben. Neben viel Party- und Touristenkram habe er darauf die Szenen mit der älteren Frau und dem Mädchen gesehen. Die nach der Beschreibung 70 bis 80 Jahre alte Frau habe gefesselt auf dem Bett gelegen und habe den maskierten Mann angeschrien. Der habe sie ausgepeitscht. Der Zeuge will erkannt haben, wie sich der Mann ein Kondom abzog und die Toilettenspülung zu hören war. Kurz vor Ende des Films habe der Mann auf dem Bett gesessen und seine Maske abgezogen. "Man konnte ihn erkennen, er guckte in die Kamera rein", sagte der Zeuge mit Blick auf den Angeklagten. In dem Video habe er dem Opfer dann ein Kissen auf den Kopf gedrückt und der Film sei abgebrochen. Auf dem zweiten Video soll das an einen Pfahl gefesselte Mädchen zu B. gesagt haben: "Hi Christian, du weißt, was das hier ist. Das ist eine Vergewaltigung." Die Kameras will der Zeuge später verkauft haben, wo die Videos geblieben sind, könne er nicht mehr sagen. Dem 47-jährigen Christian B. werden in dem Braunschweiger Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal vorgeworfen. Er soll zwischen Ende 2000 und Frühjahr 2006 eine unbekannte 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer portugiesischen Ferienwohnung im Schlafzimmer vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Im gleichen Zeitraum soll er eine mindestens 14-Jährige an einen Holzpfahl in seiner damaligen Wohnung gefesselt, geschlagen und zum Oralverkehr gezwungen haben. Beide mutmaßlichen Opfer sind aber bisher unbekannt. Anfang März war in dem Prozess ein erster Zeuge ebenfalls zu zwei der fünf angeklagten Sexualstraftaten in Portugal befragt worden. Auch der 68-jährige Mann berichtete dabei, dass er den Angeklagten in zwei Filmen erkannt habe. Auf dem Diebesgut habe sein Bekannter die Missbrauchsvideos entdeckt, sei schockiert gewesen und habe sie ihm vorgespielt, berichtet der ältere Zeuge, der die Videos aber nur in Ausschnitten gesehen haben will. In dem Verfahren, für das Braunschweig zuständig ist, weil B. in der niedersächsischen Stadt seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte, wird dem Angeklagten zudem vorgeworfen, im Jahr 2004 eine damals 20-jährige Frau aus Irland mehrfach brutal vergewaltigt haben. 2007 und 2017 soll der Angeklagte vor einem zehnjährigen beziehungsweise vor einem elfjährigen Mädchen masturbiert haben. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Sein Mandant werde von allen angeklagten Taten freizusprechen sein, hatte sein Verteidiger in den ersten Prozesstagen gesagt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Im Fokus internationaler Medien steht der Prozess, weil der mehrmals vorbestrafte Sexualverbrecher im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann, genannt Maddie, unter Mordverdacht steht. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass die Britin tot ist, obwohl ihre Leiche nie gefunden wurde. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen laut Staatsanwaltschaft weiter. B. sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer US-Amerikanerin in Portugal ab, für die er 2019 ebenfalls in Braunschweig verurteilt wurde.