Bombenentschärfung: Blindgänger im eigenen Garten – wer zahlt?
Geschätzt rund 250.000 Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg liegen noch auf zahlreichen Grundstücken. Wegen technischer Defekte sind sie noch nicht explodiert und stellen somit eine große Gefahr dar. Zigtausende Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg schlummern noch unentdeckt im Erdreich, einige tief vergraben, andere knapp unter der Oberfläche. Besonders betroffen sind das Ruhrgebiet und der Niederrhein sowie Großstädte wie Dresden , Hamburg oder Hannover . Wie werden Weltkriegs-Blindgänger entdeckt? Die Blindgänger werden entweder zufällig bei Bauarbeiten oder gezielt durch die Auswertung historischer Luftbilder entdeckt. Am häufigsten liegen die Bomben in der Nähe von Bahnhöfen und Industriegebieten oder in Bereichen, die für Militärstellungen wichtig waren. Da es so viele Blindgänger sind und die Suche mühsam ist, gehen Experten davon aus, dass das Aufspüren und Beseitigen noch Jahrzehnte dauern wird. Was passiert nach einem Fund? Ein Fund muss der Polizei gemeldet werden. Sie verständigt dann den Kampfmittelräumdienst beziehungsweise das Sprengkommando. Die Kampfmittelräumer entscheiden dann, ob der Zünder entschärft oder kontrolliert gesprengt wird. Meistens werden die Blindgänger kontrolliert gesprengt, da ein Transport zu gefährlich wäre. Bagger setzen den Blindgänger im Boden frei. Dabei dürfen sie die Bombe nicht berühren – sie könnte unkontrolliert explodieren und Menschenleben fordern. Anschließend identifizieren die Experten den Zünder und entfernen ihn vorsichtig. Dabei kann es sich sowohl um einen Aufschlagzünder als auch um einen chemisch-mechanischen Langzeitzünder handeln. Von beiden geht Lebensgefahr aus. Bei Letzterem besteht die besondere Gefahr, dass die Chemikalien bereits mehrere Jahrzehnte alt sind und ihre Reaktion daher nicht mehr berechenbar ist. Das Entschärfen und Beseitigen von Fliegerbomben ist Ländersache – normalerweise. Bombenfund im Garten – was müssen Sie zahlen? Für die Entschärfung sind verschiedene Fachkräfte im Einsatz: Polizei, Feuerwehr und das Sprengkommando. Die Fundstelle muss weiträumig abgesperrt werden, und der Kampfmittelbeseitigungsdienst agiert. Der Einsatz ist demnach mit hohen Kosten verbunden. Die Kosten werden teilweise vom Bundesland übernommen. Mitunter müssen Grundbesitzer und Bauherren einen Anteil zahlen. Die Regelungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. In einigen müssen Grundstücksbesitzer und Bauherren ("Zustandsstörer") alle Kosten tragen, die von der Luftbildauswertung bis zur Sondierung (Bohrung) anfallen. In anderen werden diese von dem Bundesland übernommen. Die Kosten für die Aufgrabung bei Kampfmittelverdacht sowie für Entschärfung, Vernichtung und Abtransport des Blindgängers werden vom Staat getragen. Die Gebäudeversicherung deckt die Kosten für die Entschärfung auf dem eigenen Grundstück nicht ab. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Gemeinde. Kommt Ihre Versicherung für Schäden auf? Entstehen Schäden, beispielsweise durch die Sprengung der Bombe, können diese teilweise und unter Umständen von den Versicherungen der Betroffenen gezahlt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist allerdings darauf hin, dass in seinen unverbindlichen Musterbedingungen für Versicherer Schäden, die auf Kriegsereignissen basieren, grundsätzlich nicht versichert sind. Das nennt sich Kriegsauschlussklausel. Allerdings sind Versicherungsunternehmen frei in ihrer Vertragsgestaltung und müssen die Kriegsauschlussklausel nicht übernehmen. Dem GDV zufolge gibt es Versicherer, deren Verträge keine Kriegsausschlussklausel enthalten. Die Gemeinde oder die Stadt kann in Härtefällen auch für die Kosten aufkommen, doch dies variiert von Ort zu Ort. Was müssen Bauherren beachten? Soll auf einem neuen Grundstück ein Haus errichtet werden, kann das Katasteramt dem Bauherren eine Sondierungspflicht auferlegen. Geht das Amt davon aus, dass sich auf dem Grundstück Kampfmittel befinden, so muss dies vor Baubeginn durch einen Experten überprüft werden. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer. Laut dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 4 und 12 ArbSchG) muss dieser, wenn er seiner Sondierungspflicht nicht nachkommt, die Arbeiter auf der Baustelle über die möglichen Gefahren durch die Kampfmittel informieren. In diesem Fall kann allerdings das ausführende Bauunternehmen eine entsprechende Meldung an die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde machen. Die Bauarbeiten könnten somit gestoppt werden. Wichtig: Auch wenn die Kosten hoch und die Pflichten mühsam sind: Legen Sie bei einem Bombenfund niemals selbst Hand an. Versuchen Sie auf keinen Fall, den Blindgänger auf eigene Faust zu entschärfen.