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Kampf gegen Elterntaxis: Bisher kaum Schulstraßen in NRW

Ein neuer Erlass des Landes NRW ermöglicht Städten, Straßen rund um Schulen zeitweise für Autos zu sperren. Die ersten Umsetzungen zeigen Erfolge. Doch die Einrichtung der Sperren dauert. Rund um Schulen in NRW kommen seit einiger Zeit rechtlich erlaubte temporäre Straßensperrungen für mehr Sicherheit auf dem Schulweg bisher kaum zum Einsatz. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den großen Kommunen in NRW. In Bochum , Wuppertal, Dortmund , Duisburg , Düsseldorf und Münster seien bisher keine sogenannten Schulstraßen eingerichtet, hieß es aus den Städten. Vielerorts liefen aber Prüfungen oder bereits Planungen zur Einrichtung und es gebe viel Zustimmung. Ende Januar trat in NRW ein Erlass des Landesverkehrsministeriums in Kraft, der es Kommunen erlaubt, Straßen in Schulnähe zeitweise für Fahrzeuge zu sperren. Dadurch sollen gefährliche Situationen durch sogenannte Elterntaxis oder einen starken Durchgangsverkehr verhindert werden. Kinder sollen so sicherer zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. NRW ist das erste Bundesland mit einer landesweiten Regelung. Pilotprojekt in Köln zeigt Erfolge Pilotprojekte zu den Schulstraßen gab es zuvor bereits etwa in Köln. Dort seien vier in diesem Rahmen vergangenen Sommer eingerichtete Schulstraßen aber bisher noch die Einzigen, sagte ein Sprecher der Stadt. Durchfahrtsverbotsschilder weisen an den entsprechenden Straßen auf die temporären Sperrungen von jeweils 30 bis 45 Minuten morgens und nachmittags hin. Zusätzlich werden Absperrungen von Eltern oder Schulen aufgestellt, um das Einfahren von Autos - sei es von Eltern oder Anwohnern - während der gesperrten Zeiten zu verhindern. Aus den beteiligten Schulen liege durchweg Zustimmung zum Projekt vor, da durch die neue Verkehrssituation gefährliche Situationen vermieden werden und augenscheinlich mehr Kinder zu Fuß, mit dem Rad oder Roller zur Schule kommen, so der Statdsprecher. Die Bewegung und Aktivität auf dem Schulweg wirke sich auch positiv auf die Ruhe und Konzentration im Unterricht aus. Jedoch gebe es auch deutliche Kritik von Anwohnern, die sich durch die temporären Sperrungen in ihrem Alltag beschränkt fühlen. Sie dürften mit ihren Autos während der Sperrzeiten heraus- aber nicht hineinfahren. Schulstraßen-Projekte auch in Bonn und Essen Positive Erfahrungen gibt es indes auch in Bonn, wo derzeit vier Schulstraßen an Grundschulen eingerichtet sind. Die Verkehrssituation habe sich hier spürbar entspannt und sich der Hol- und Bringverkehr reduziert, sagte ein Stadtsprecher. Schulen könnten im Rahmen eines eigenen Pilotprojekts der Stadt seit Beginn des Schuljahres temporäre Straßensperren einrichten. Auch hier helfen Eltern und Lehrkräfte die Zufahrtsstraßen mittels mobiler Absperrbaken zu sperren. Damit werde der Verkehr vor den Schulen deutlich reduziert. An zwei weiteren Schulen seien Schulstraßen zeitnah in Planung, so der Sprecher. In Essen ist derzeit eine Straße an einer Grundschule und einem angrenzenden Gymnasium zu bestimmten Zeiten morgens, mittags und nachmittags für Autos gesperrt. Die im Sommer als Pilotprojekt gestartete Sperrung soll künftig dauerhaft eingerichtet werden, teilte die Stadt mit. Dafür müsse aber eine Teileinziehung - ein rechtliches Verfahren, um die zeitlich befristete Sperrung der Straße während der Bring- und Abholzeiten auch dauerhaft zu ermöglichen - vorgenommen werden. Dies brauche noch etwas Vorbereitung. NRW-Verkehrsministerium: Einrichtung dauert mehrere Monate Auf einen gewissen notwendigen Vorlauf für die temporären Straßensperrungen an Schulen verweist auch das NRW-Verkehrsministerium. "In der Regel dauert die Einrichtung einer Schulstraße mehrere Monate, da zuvor ein straßenrechtliches Teileinziehungsverfahren durchgeführt werden muss", teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Dafür müsse auch die Kommunalpolitik eingebunden werden. Das Ministerium habe die zuständigen Behörden vor Ort nach dem Erlass über die rechtssichere Einrichtung von Schulstraßen informiert. Die Auswahl, welche Straßen vor Ort in Frage komme und welche Art der Sperrung - etwa Verkehrszeichen oder Schranke - dafür verwendet werde, obliege ausschließlich der jeweiligen Kommune.