Polizeikontrolle: Wann "Nein" die beste Antwort ist
Bei einer Kontrolle ist Freundlichkeit angesagt. Damit können Sie einigen Ärger abwenden. Auf eine bestimmte Frage sollte Sie allerdings lieber sehr knapp antworten. Ob Geschwindigkeitsüberschreitung , abgelaufene Plakette oder Rotlichtverstoß – wer in eine Verkehrskontrolle gerät, sollte wissen, wie er sich am besten verhält. Die wichtigsten Tipps. Reden ist Silber Die erste Regel lautet: so wenig wie möglich sagen. Auch wenn Sie genau wissen, was der Polizist Ihnen vorwirft – antworten Sie am besten nur mit "Nein, ich weiß nicht, warum Sie mich angehalten haben". Andernfalls weiß der Polizist sofort: Sie wussten genau, was Sie taten. Juristen sagen: Sie haben vorsätzlich gehandelt. Auch Beifahrer sollten schweigen Auch Beifahrer sollten sich ruhig verhalten. Sagt der Beifahrer beim Anhalten zum Beispiel: "Ich habe doch gesagt, du sollst langsamer fahren", kann das die Strafe verdoppeln. Mitfahrer dürfen nur als Zeugen befragt werden. Bußgeldbescheide: Nicht immer reagieren Bußgeldbescheide suggerieren oft, dass der Empfänger antworten muss. Das stimmt aber nicht. Auskunftspflichtig sind nur Angaben zur Person – die aber bereits über das Kennzeichen ermittelt wurden. Auch wenn die Behörde den Falschen verdächtigt, muss der Anhörungsbogen nicht ausgefüllt werden. Einspruch einlegen – aber rechtzeitig Wer zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhält, kann Einspruch einlegen. Das geht auch ohne Anwalt: Ein kurzer Satz wie "Ich habe die Ordnungswidrigkeit nicht begangen" genügt. Aber Achtung: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde eingehen. Anwalt kann helfen Bei empfindlichen Strafen wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug ist es sinnvoll, sofort einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Er kann Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob eine Verteidigung erfolgversprechend ist. Charme statt Konfrontation Manchmal ist ein höflicher und freundlicher Umgang mit Polizei und Ordnungsamt erfolgreicher als eine juristische Verteidigung. Die Beamten haben bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum: Sie können darauf verzichten, eine Anzeige zu schreiben oder ein Bußgeld zu verordnen. Das fällt ihnen aber leichter, wenn Sie freundlich auftreten.