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Mai 2024: Rente, Bußgeld, Bahn – Neue Regeln und Gesetze

Ob Auto, Flugzeug oder Bahn – der neue Monat bringt vor allem Neuigkeiten für Verkehrsteilnehmer. Die sind jedoch nicht alle erfreulich. Höhere Kosten, mehr Durchblick, bessere Strafverfolgung: Der Mai macht für Flugreisende, Auto- und Bahnfahrer zwar nicht alles neu, aber immerhin einiges. Für Rentner hält er zudem eine Besonderheit bereit. Wir zeigen die wichtigsten Änderungen im Überblick. Flüge ab Deutschland werden teurer Flugreisende müssen sich ab Mai auf steigende Preise einstellen. Denn dann erhöht sich die Luftverkehrssteuer auf Flugtickets je nach Entfernung um über 20 Prozent. Airlines zahlen dann pro Fluggast zwischen 15,53 und 70,83 Euro mehr und können diese Aufschläge an die Reisenden weitergeben. Die höhere Ticketsteuer soll helfen, das Haushaltsloch des Bundes zu schließen. Biodiesel aus Frittenfett Bisher konnte er herkömmlichem Diesel nur beigemischt werden, künftig darf er auch pur in den Tank: Biodiesel, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie Frittenfett hergestellt wurde, wird voraussichtlich ab Mai eine zusätzliche Option für Autofahrer. Ein genaues Datum für die Neuregelung ist noch nicht bekannt. Neues Label beim Autokauf Wer einen Neuwagen kauft, kann sich ab Mai über mehr Transparenz freuen. Ab dann müssen Händler ein Label mit Verbrauchs- und Emissionsangaben angeben – sowohl direkt am ausgestellten Fahrzeug im Autohaus als auch bei Online-Angeboten ( mehr dazu hier ). Grundlage ist eine Novelle der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw. Zudem ändert sich die Methodik für die CO2-Farbskala: Ein Pkw wird wie bisher von A (grün) bis G (rot) eingeteilt, aber das Gewicht spielt jetzt keine Rolle mehr. Auch die möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre müssen ausgewiesen werden. Strafzettel aus der Schweiz Wer in der Schweiz zu schnell fährt oder falsch parkt, konnte die teils hohen Bußgelder bisher aussitzen. Doch ab dem 1. Mai werden die Knöllchen aus dem Nachbarland auch in Deutschland vollstreckt. Möglich macht das ein neues Abkommen zwischen den beiden Ländern. Umgekehrt können auch Schweizer Verkehrssünder leichter belangt werden. Die neue Regelung greift, sobald das Bußgeld mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken beträgt. In der Schweiz ist diese Schwelle schnell erreicht: Wer etwa 20 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist, muss mindestens 180 Euro zahlen. In Deutschland wären es lediglich 60 Euro. Aus für Bahn-App Die Smartphone-App DB Streckenagent der Deutschen Bahn wird am 2. Mai eingestellt. Mit dem Angebot konnten sich Fahrgäste beispielsweise über aktuelle Störungen alarmieren lassen. Einige Funktionen des DB Streckenagenten sollen künftig in der App DB Navigator ergänzt werden, mit der Sie Verbindungen suchen, Tickets buchen und Echtzeitinformationen für den Regional-, Nah- und Fernverkehr erhalten können. Achtung: Sollten Sie ein Deutschlandticket über den DB Streckenagenten gekauft haben, wird dieses Abo automatisch zum 30. April 2024 gekündigt, da es laut Deutscher Bahn aus technischen Gründen nicht in eine andere App überführt werden kann. Ein neues Abo können Sie dann mit dem DB Navigator abschließen. Rentenbeginn Im Mai 2024 können diejenigen regulär in den Ruhestand treten, die zwischen dem 2. April 1958 und dem 1. Mai 1958 geboren wurden. Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und setzt lediglich fünf Jahre an Beitragszeiten voraus. Was für andere Jahrgänge gilt, lesen Sie hier. Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50, können Sie diesen Mai vorzeitig die Altersrente für Schwerbehinderte beziehen, wenn Sie zwischen dem 2. August 1962 und dem 1. September 1962 geboren wurden. Der Abschlag beträgt dann 10,8 Prozent. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre. Die "Rente mit 63" können Sie ab 1. Mai erstmals beziehen, wenn Ihr Geburtstag in die Zeit vom 2. April 1961 bis 1. Mai 1961 fällt. Voraussetzung dafür: Sie haben mindestens 35 Beitragsjahre gesammelt, sind also "langjährig versichert". In dem Fall erhalten Sie Rente mit einem Abschlag von 12,6 Prozent. Wer sogar auf mindestens 45 Jahre an rentenversicherungspflichtiger Zeit kommt, profitiert von der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Für sie gilt im Mai eine Besonderheit: Ab diesem Monat kann sie nur beziehen, wer am 1. Januar 1960 geboren wurden. Liegt Ihr Geburtstag zwischen dem 2. Januar 1960 und dem 31. Januar 1960 können Sie erst ab Juni die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Mehr zur Rente mit 63 lesen Sie hier. Heizung umstellen Nach den erneuten Minusgraden im April sollte die Heizsaison nun endgültig auslaufen. Um Energiekosten zu sparen, empfiehlt es sich für Hauseigentümer, die Heizung bis Oktober komplett abzuschalten. Ist sie auch dafür zuständig, Wasser in Bad und Küche zu erhitzen, sollte der Sommerbetrieb aktiviert werden. Andernfalls fließt in kühleren Nächten weiter Wärme in den Heizkreislauf, selbst wenn die Thermostate heruntergedreht sind. Warnhinweise auf Facebook und Instagram Ob ein Foto oder Video echt oder manipuliert ist, lässt sich für ungeübte Augen nur schwer erkennen. Der Facebook-Konzern Meta will deshalb im Mai damit beginnen, Inhalte, die mit Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, häufiger mit Warnhinweisen zu versehen. Bisher wurden solche Fotos und Videos direkt gelöscht. Bei den Regeln geht es um Inhalte zu wichtigen Themen, bei denen die Öffentlichkeit in die Irre geführt werden könnte. Mehr Geld für Beschäftigte in der Altenpflege Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.