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Hannover: Tausende "Anzeigenhauptmeister" haben 2023 Falschparker angezeigt

Niclas M. wurde als "Anzeigenhauptmeister" bekannt, weil er Falschparker beim Ordnungsamt meldet. In Hannover wurden in diesem Jahr bereits Tausende solcher "Fremdanzeigen" registriert. Ein Autofahrer hat sein Fahrzeug im Halteverbot abgestellt, ein anderer blockiert eine Einfahrt – solche Situationen können nervig sein, wenn man selbst davon beeinträchtigt wird. Manche Bürger melden sie deshalb beim Ordnungsamt. Bezogen auf den ruhenden Verkehr gab es in Hannover im Jahr 2023 rund 18.360 Fremdhinweise auf vermeintliche Verstöße, denen die Stadt nachgegangen ist. Das teilte die Stadt auf Anfrage mit. Diese wurden, soweit eine Ahndung gerechtfertigt war, auch mit einem Verwarn- oder Bußgeld sanktioniert. 2024 liegen die Zahlen auf einem leicht höheren Niveau: Bisher wurden rund 7.500 Hinweise im Bereich von Verkehrsverstößen gemeldet. Vergleichszahlen aus den Vorjahren liegen der Stadt aufgrund von Löschfristen nicht mehr vor. Gibt es in Hannover einen "Anzeigenhauptmeister"? Ein "Anzeigenhauptmeister", der gezielt sämtliche Verstöße meldet, ist in Hannover aber offenbar nicht unterwegs: Bisher gebe es zumindest keine einzelne Person, die auffällig viele Hinweise meldet. In der Regel erfolgten solche Fremdhinweise, wenn sich jemand durch das Fehlverhalten anderer direkt gestört fühle, so ein Sprecher der Stadt. Das häufigste Ärgernis der Hinweisgeber im ruhenden Verkehr sind demnach auf Geh- und Radwegen geparkte Autos, gefolgt von Fahrzeugen, die im absoluten Halteverbot abgestellt wurden. Ebenfalls oft wird bei der zuständigen Behörde gemeldet, wenn jemand Ein- und Ausfahrten mit seinem Auto blockiert. Weitere Verstöße, die viele Bürger melden Aber nicht nur Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden von Bürgern gemeldet. 2023 gab es zum Beispiel auch 451 Hinweise auf tierschutzrechtliche Verstöße sowie 232 Verbraucherbeschwerden zu Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. Zahlreiche Hinweise gebe es darüber hinaus im Zusammenhang mit möglicher Schwarzarbeit. Weitere Anzeigengründe sind Lärm, Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot, Ratten im öffentlichen Raum oder nicht angeleinte Hunde in der Brut- und Setzzeit. "Nicht in allen gemeldeten Fällen resultieren daraus Bußgeldverfahren, wir gehen jedoch im Rahmen unserer aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit den Hinweisen nach und führen entsprechende Kontrollen durch", so der Stadtsprecher. Ist ein Hinweis nicht belegbar oder sind keine verhältnismäßigen Ermittlungsansätze vorhanden, werde das Verfahren nicht weiterverfolgt.