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Sondergepäck im Flugzeug: Was Reisende vor dem Flug beachten sollten

Wer sperriges Sondergepäck mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich vor dem Flug gut informieren. Mit diesen Tipps und Tricks wird das Reisen stressfreier. Sommerurlaub bedeutet nicht immer, dass man die ganze Zeit am Strand liegt und faulenzt. Manch einer will Action erleben und im Urlaub seinen Hobbys nachgehen – sei es Fahrradfahren oder Surfen. Wer sich sein Sportgerät nicht vor Ort mieten kann oder will, kann es auch mitnehmen. Am einfachsten geht das, wenn man mit dem eigenen Auto unterwegs ist. Wer weiter weg will, muss oft mit dem Flugzeug verreisen – und das Fliegen mit einem großen Sondergepäckstück kann durchaus herausfordernd sein. Mit einigen Tipps können Sie den ganz großen Stress aber vermeiden. Vorab bei der Airline informieren Dazu hat das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp eine Liste von Dingen für Reisende zusammengestellt. So sollten Sie sich zuerst einmal über die Gepäck-Richtlinien der jeweiligen Airline informieren. Die meisten Fluggesellschaften erlauben das Mitführen von Sondergepäck, etwa in Form von Sportgeräten. Detaillierte Bestimmungen zu Größe und Gewicht können allerdings variieren. An diese Richtlinien sollten Sie sich halten, wenn Sie nicht riskieren wollen, am Flughafen draufzahlen zu müssen – zusätzlich zu den bereits anfallenden Gebühren für Sonder- und Sperrgepäck. Die Preise der Airlines orientieren sich oft an denen für normales Aufgabegepäck. Bestenfalls können Sie vor dem Flug noch eine Versicherung für das Gepäck abschließen, die etwa Beschädigung, Verlust und Diebstahl abdeckt – dadurch können Sie sich finanziell absichern. Am Flughafen angekommen, wird das Gepäck am Schalter aufgegeben. Einige Fluggesellschaften haben dafür sogar spezielle Abfertigungsdienste. Wichtig ist es, genug Zeit einzuplanen und am besten frühzeitig am Flughafen anzukommen. So können Sie sicherstellen, dass das Gepäck auch rechtzeitig aufgegeben und ins Flugzeug verladen wird. Was, wenn das Gepäck weg ist? Nach der Landung können Sie Ihr Sondergepäck abholen und sollten es umgehend auf mögliche Schäden überprüfen. Aber was, wenn es gar nicht ankommt? Pedro Miguel Madaleno, Rechtsexperte bei AirHelp, erklärt, was Sie in diesem Fall tun sollten. Dem Experten zufolge können Urlauber, die einen Aktivurlaub geplant haben und deren Sportgerät verloren gegangen ist, "den eigentlichen Zweck der Reise nicht genießen". Er rät dazu, das benötigte Gerät stattdessen zu mieten und die Quittung dafür unbedingt aufzubewahren – um die Leihgebühr bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Taucht das eigene Sportgerät auch nach 21 Tagen nicht auf, können Betroffene sogar "neben der Leihgebühr eine Erstattung in Höhe des Werts der Ausrüstung beantragen". Dafür wird in einigen Fällen auch der Kaufbeleg des verlorenen Geräts benötigt. Sich ein neues Fahrrad oder Surfbrett auf Kosten der Airline zu kaufen, ist "in jedem Fall keine Lösung", so Madaleno. Dies gelte im Falle des Verlusts eines Gepäckstücks ausschließlich für essenzielle Gegenstände.