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Verkehrskontrolle: Darf die Polizei mein Handy kontrollieren?

Bei einer Verkehrskontrolle befolgen Sie lieber die Anweisungen der Polizisten. Sie müssen aber nicht alles mitmachen. Was die Polizei darf – und was nicht. So viel sollte klar sein: Wenn die Polizei Sie aus dem Verkehr herauswinkt, halten Sie sofort und sicher an, ohne die übrigen Fahrer zu behindern. Denn die Polizei hat das Recht, jederzeit Kontrollen durchzuführen, um die Fahrtüchtigkeit des Fahrers oder des Fahrzeugs zu überprüfen. Verkehrsrechtsanwälte empfehlen, die Anweisungen der Polizei unbedingt zu befolgen. Ansonsten drohe ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg . Alles müssen Sie aber nicht mitmachen. Hier sind Ihre Rechte und Pflichten im Überblick. Muss ich meine Papiere vorzeigen? Bei jeder Verkehrskontrolle müssen Sie Führerschein und Fahrzeugpapiere im Original vorzeigen. Kopien genügen nicht. Ein vergessener Führerschein kann ein Bußgeld von 10 Euro kosten. Muss ich alle Fragen der Polizei beantworten? Die Polizei darf nicht nur die Personalien des Fahrers überprüfen, sondern auch typische Fragen stellen wie: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?" oder "Haben Sie getrunken?" Juristen empfehlen, in solchen Situationen mit "Nein" zu antworten. Den Grund dafür erfahren Sie hier. Muss ich einen Alkohol- und Drogentest machen? Fragen, die darauf abzielen, Informationen über den Ausgangs- oder Zielort der Fahrt zu erhalten, müssen Sie nicht beantworten. Auch Begleitpersonen sollten sich zurückhaltend äußern, um keine zusätzlichen Probleme zu verursachen. Wenn die Polizei einen Test auf Alkohol und andere Drogen durchführen möchte, können Sie grundsätzlich Nein sagen. Dann kann die Polizei aber eine Blutentnahme durch einen Arzt anordnen, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Dafür ist kein richterlicher Beschluss erforderlich, sondern lediglich ein begründeter Verdacht, der sich zum Beispiel in einer Alkoholfahne, einer verwaschenen Aussprache, erweiterten Pupillen oder ähnlichen Anzeichen äußern kann. Gegen eine solche Blutentnahme durch einen Arzt können Sie sich nicht wehren. Darf die Polizei in mein Handy schauen? Grundsätzlich darf die Polizei das Smartphone nicht einfach beschlagnahmen. Verlangt ein Polizist ohne ersichtlichen Grund die Herausgabe, kann man sich weigern – es sei denn, es besteht ein offensichtlicher Tatverdacht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Blitzer-App benutzt wird – dann darf die Polizei das Smartphone zur Beweissicherung einbehalten. Der Besitz einer Blitzer-App ist nicht illegal, aber das Benutzen während der Fahrt ist verboten. Darf die Polizei mein Auto durchsuchen? Die Polizei darf nicht ohne Weiteres Ihr Auto durchsuchen. Einfach die Autotüren zu öffnen oder in das Auto zu greifen, ist auch nicht erlaubt – es sei denn, die Beamten haben einen konkreten Anfangsverdacht für eine Straftat. In diesem Fall ist kein Untersuchungsbeschluss nötig. Allerdings darf die Polizei auch Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten kontrollieren. Wenn sie fehlen oder nicht in Ordnung sind, kann es ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro geben. Dahinter steckt übrigens ein raffinierter Trick. Außerdem können die Beamten die Fahrzeugbeleuchtung, die HU- und AU-Plaketten und den Zustand der Reifen kontrollieren. Alles, was über diese Standardkontrollen hinausgeht, muss der Autofahrer nicht vorzeigen. Darf ich die Polizeikontrolle filmen? Fühlt man sich von der Polizei ungerecht behandelt, kann die Versuchung zum Filmen groß sein. Allerdings ist die Rechtslage hier nicht eindeutig geklärt: Unter Umständen kann das Filmen eine Straftat darstellen, wie ein Urteil des Amtsgerichts München (Az. 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug) zeigt. Danach kann das Filmen einer Polizeikontrolle strafbar sein, wenn trotz mehrfacher Aufforderung zur Unterlassung weiter gefilmt wird. Das Sicherstellen von Smartphones oder Dashcams durch die Polizei ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie darf die Geräte nur sicherstellen, wenn die Aufzeichnung die polizeiliche Maßnahme gefährdet oder als Beweismittel benötigt wird. Das Filmen aus der Ferne gefährdet die polizeiliche Arbeit in der Regel nicht. In solchen Fällen kann es aber sinnvoll sein, das Filmen vorher anzukündigen.