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Mängel am Gebrauchtwagen: Verschleißteile sind ausgenommen | Auto

Die Mängelhaftung bei gewerblichen Gebrauchtwagen greift nicht beim normalen Verschleiß besonders beanspruchter Teile. Doch was gehört genau dazu? Sie kaufen einen Gebrauchtwagen und nach wenigen Kilometern geht etwas kaputt: Grundsätzlich sind solche Fälle bei einem gewerblichen Händler klar geregelt: Ein Autohändler muss mindestens 12 Monate lang für Mängel am Gebrauchtwagen geradestehen. Aber die Händler wissen natürlich, dass sie für bestimmte Schäden nicht aufkommen müssen – und so versuchen einige, nicht verschleißbedingte Schäden fälschlicherweise als "normalen Verschleiß" zu verkaufen. Wenn also vier oder fünf Monate nach dem Kauf das erste Teil defekt ist, wird so mancher verdutzte Gebrauchtwagenkäufer mit dem Kommentar "Das ist eine normale Verschleißerscheinung" abgespeist. In vielen Fällen stimmt das auch. Nicht selten versucht der Händler aber auch, sich bei eigentlich offensichtlichen Sachmängeln aus der Nachbesserungspflicht zu stehlen. Deshalb ist es gut zu wissen: Was sind eigentlich Verschleißteile? Das zählt zu den Verschleißteilen Grundsätzlich sind Defekte jeder Art bei einem Fahrzeug mit einem Alter von bis zu zehn Jahren oder einer Laufleistung von bis zu 150.000 Kilometer nicht üblich. Damit sind sie Sache des Verkäufers – mit Ausnahme von Schäden, die eindeutig auf das Konto des Neubesitzers gehen. Betrifft der Defekt Verschleißteile, ist der Verkäufer nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Zu jenen Verschleißteilen gehören: Abgasanlage (Schalldämpfer, Rohre, Auspuff, Katalysator): Die Lebensdauer ist hier begrenzt. In der Regel hält eine moderne Auspuffanlage 100.000 Kilometer, jedoch ist das sehr abhängig von den örtlichen Witterungsverhältnissen, chemischer und mechanischer Belastung abhängig. Dadurch können Löcher entstehen oder sich Verbindungen lösen. Meist muss nicht die gesamte Anlage ausgetauscht werde, die Kosten hängen vom Fahrzeug, dem betroffenen Teil und dem Reparaturaufwand ab. Kupplung: Probleme treten bei modernen Fahrzeugen eher selten auf, die Teile halten 100.000 Kilometer und mehr. Wird ein Austausch aufgrund von Verschleiß fällig, kann der Aufwand recht hoch ausfallen – und auch die Kosten. Bremskomponenten: Werkstätten sollten Bremsbeläge und -scheiben regelmäßig kontrollieren, denn sie zählen zu den essenziellen Verschleißteilen eines Fahrzeugs. Fachleute empfehlen, die Bremsbeläge der Scheibenbremsen spätestens bei einer Restdicke von zwei Millimetern auszutauschen. Bei Trommelbremsbacken sollte ein Austausch bereits bei Erreichen von nur einem Millimeter Restmaterial erfolgen. Die Haltbarkeit wird weniger durch die Fahrleistung als durch den individuellen Fahrstil bestimmt: Wer häufiger und stärker bremst, nutzt die Bremsen schneller ab. Bremsscheiben können unter normalen Bedingungen bis zu 150.000 Kilometer aushalten, manche sogar länger. Obgleich Bremsbeläge häufiger gewechselt werden müssen – nämlich nach etwa 20.000 bis 50.000 Kilometern – können auch sie bei schonender Fahrweise deutlich länger ihre Dienste leisten. Reifen: Bei ihnen kommt es unter anderem auf die Zusammensetzung der Gummimischung, aber auch auf den Fahrstil und die Witterung an. Weshalb Sie allerdings Reifen wechseln sollten, die älter als zehn Jahre sind, erfahren Sie hier . Scheibenwischer: Ähnlich wie Reifen verschleißt das Material der Gummilippen an den Wischern mit der Zeit. Wann Sie die Wischer unbedingt wechseln sollten, lesen Sie hier . Lampen: Mittlerweile halten moderne Leuchtmittel sehr lange. Ob Halogen, Xenon, LED oder Laser: Der Austausch ist teils sehr kompliziert. Filter: Ob Ölfilter, Luftfilter oder Innenraumfilter: Sie alle dienen dazu, schädliche Partikel fernzuhalten. Wie oft sie gewechselt werden müssen, hängt einerseits von den Herstellervorgaben, aber auch von der individuellen Belastung ab. Wasserpumpe: Auch sie nutzt sich mit regelmäßigem Gebrauch ab. Stoßdämpfer: Funktionieren sie nicht mehr richtig, kann das sogar die Sicherheit Ihres Autos beeinträchtigen. Doch Stoßdämpfer versagen in der Regel nicht urplötzlich, sodass Sie sie bereits vor dem Gebrauchtwagenkauf testen können. Welche sieben Signale defekte Stoßdämpfer verraten, lesen Sie hier . Batterien: Eine Autobatterie hält je nach Belastung in der Regel zwischen fünf und zehn Jahren. Wird das Fahrzeug häufig nur über Kurzstrecken bewegt, lädt sie nicht vollständig auf – in Kombination mit starken Stromfressern erreicht sie ihr Lebensende deutlich schneller. Wie Sie die Autobatterie selbst wechseln können, lesen Sie hier . Der Verkäufer ist außerdem nicht zur Nachbesserung verpflichtet, sofern es eine herstellerseitige Vorgabe für eine Wartung/ein Auswechseln des jeweiligen Teils gibt (zum Beispiel Filter, Zündkerzen, Zahnriemen, aber auch Bremsflüssigkeit, Motoröl). Dieser Vorgabe muss der Neubesitzer selbständig nachkommen. Rücktritt vom Kaufvertrag Wenn es sich allerdings nicht um ein Verschleißteil handelt, müsste der einen Mangel auf eigene Rechnung nachbessern oder ein neues, fehlerfreies Fahrzeug bereitstellen. Scheitert die Nachbesserung zweimal, darf der Käufer sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Kurzum: Die Unterscheidung zwischen Sachmängeln und gewöhnlichen Verschleißerscheinungen kann bei einem Gebrauchtwagen über Sein oder Nichtsein entscheiden.