Auto | Gewährleistung bei mangelhafter Reparatur: Diese Rechte haben Sie
Was tun, wenn die Autoreparatur nicht erfolgreich war und Ihr Auto trotz bezahlter Rechnung Mängel zeigt? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie in diesem Fall haben. Das Auto kommt aus der Werkstatt zurück und Sie merken schnell: Der Fehler ist nicht behoben, die Reparatur ist mangelhaft. Ein extremes Ärgernis. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie in einem solchen Fall haben. Wenn Sie Ihr Auto für eine Reparatur in die Werkstatt bringen, gehen Sie mit der Firma einen Werkvertrag gemäß der Paragrafen 631 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Werkstatt verpflichtet sich damit, Ihr Fahrzeug zu reparieren – und zwar vollständig und ordnungsgemäß. Diese Rechte haben Sie Wenn das nicht der Fall ist, gibt es zwar keine Garantie, aber eine Gewährleistung: Ihnen steht somit das Recht auf eine kostenlose Nachbesserung zu. Das regelt Paragraf 635 BGB. In einem solchen Fall sollten Sie zunächst keine weitere Werkstatt einschalten, sondern direkt bei Ihrer Werkstatt reklamieren. Denn die Werkstätten haben das Recht, selbst verursachte Mängel zu beseitigen. Nur, wenn es sich die Werkstatt im Verzug befindet, das Vertrauensverhältnis als zerstört gilt oder sie der Konsultation einer anderen Werkstatt zustimmt, dürfen Sie den Reparaturauftrag anderweitig vergeben. Das muss die Werkstatt leisten Innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist muss die Werkstatt alle Mängel kostenlos beseitigen. Das beinhaltet auch, dass sie die Kosten für Fahrt und Transport zur Werkstatt, Arbeits- und Materialkosten und auch Schadenersatz übernimmt, falls der Mangel schuldhaft verursacht wurde. Das müssen Sie bei der Reklamation beachten Wenn die Reparatur nicht wie vereinbart durchgeführt wurde, sollten Sie dies am besten schriftlich reklamieren. Autoclubs wie der ADAC halten dafür Musterschreiben bereit, alternativ können Sie auch einen Anwalt oder die juristische Beratung Ihres Autoclubs einschalten. Räumen Sie der Werkstatt eine angemessene Frist von zwei Wochen zur Nachbesserung ein. Falls die Autowerkstatt in diesem Zeitraum nicht reagiert oder die Reparatur scheitert, können Sie von Vertrag zurücktreten oder die Rechnung mindern. Bei einer Minderung sollten Sie eine Schiedsstelle des Kfz-Handwerks einschalten, rät der ADAC. Sie berät Sie dabei, einen entsprechenden Minderungsbetrag festzulegen. Für einen Rücktritt muss es sich zusätzlich zur erfolglosen Nachbesserung um einen erheblichen Mangel handeln. Das heißt, die Reparatur würde mehr als fünf Prozent des Kfz-Kaufpreises kosten. Bei einem Rücktritt muss die Werkstatt bereits bezahlte Rechnungen zurückerstatten und Ersatzteile aus dem Auto entfernen. Wenn Sie diese allerdings behalten wollen, müssen Sie diese Kosten tragen. Wichtig auch: Sie müssen auch Arbeiten bezahlen, die nicht zum Erfolg geführt haben, hält der ADAC fest. Manche Arbeiten können für Sie trotzdem nützlich sein, weil gewisse Fehlerursachen schon untersucht wurden. Das kann Ihnen beim Besuch einer weiteren Werkstatt Kosten sparen. So lange haben Sie ein Recht auf Nachbesserung Allerdings verjährt Ihr Recht auf Nachbesserung nach zwei Jahren – auch, wenn Sie den Mangel nicht bemerken. Teilweise halten Werkstätten sogar eine Gewährleistung von nur einem Jahr schriftlich fest. Schauen Sie also ins Kleingedruckte des Vertrages, den Sie im Rahmen der Reparatur unterschrieben haben. Nach einem Werkstattbesuch sollten Sie entsprechend zeitnah nachprüfen, ob wirklich alle im Vertrag festgehaltenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt worden sind.