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Max-Josef Meier: Vorwurf gegen Münchner Gründer wegen sexueller Belästigung

Der Gründer eines Auto-Abo-Anbieters soll auf einer Weihnachtsfeier Mitarbeiterinnen belästigt haben. Ein Vorfall, der nun juristische Konsequenzen nach sich zieht. Die Staatsanwaltschaft München hat einen Strafbefehl gegen den Start-up-Gründer Max-Josef Meier beim Amtsgericht München beantragt. Dies berichten die "Süddeutsche Zeitung" sowie die "Wirtschaftswoche" übereinstimmend. Der 39-Jährige soll vor zweieinhalb Jahren auf einer Firmen-Weihnachtsfeier des Auto-Abonnement-Anbieters FINN in München mehrere Mitarbeiterinnen bedrängt und sexuell belästigt haben. Meier selbst hatte die Vorwürfe gegen ihn nach mehreren Berichten im April des vergangenen Jahres im Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin "Capital" eingeräumt. Nach den Schilderungen habe er an besagtem Abend "gegenüber mehreren Frauen übergriffige verbale Äußerungen und Aufforderungen gemacht, sie am Gesäß angefasst und versucht, einige von ihnen ohne Einvernehmen zu küssen". Zugleich erklärte Meier, er habe keinerlei Erinnerungen mehr an die Vorfälle, da er stark alkoholisiert gewesen sei. Staatsanwaltschaft schaltet sich nach Medienberichten ein Das Unternehmen hatte nach eigener Aussage direkt interne Untersuchungen eingeleitet und den 39-Jährigen für rund zwei Monate aus dem Büro verbannt. Den betroffenen Angestellten sei psychologische Hilfe angeboten worden, hieß es damals. Unmittelbar nach der medialen Berichterstattung hatte sich schließlich auch die Münchner Staatsanwaltschaft in den Fall eingeschaltet. Meier war daraufhin von seinem Posten als CEO zurückgetreten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun nach rund einjähriger Ermittlungen das sexuell motivierte Berühren mehrerer Mitarbeiterinnen bei der 2021 ausgerichteten Weihnachtsfeier vor. Konkret soll es sich um sieben Fälle der sexuellen Belästigung handeln, berichtet die "SZ". Falls der Strafbefehl rechtskräftig wird, wogegen Meier noch Einspruch einlegen kann, müsste der Unternehmer nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine "sehr hohe sechsstellige Geldstrafe" zahlen. Die Anzahl der Tagessätze liege genau unter der Schwelle, ab der ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen würde.