Parken auf Gehwegen: Anwohner können dagegen vorgehen – Urteil
Eigentlich ist es nicht erlaubt, viele Städte tolerieren es aber: das Parken von Autos auf Gehwegen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht dazu ein Urteil gesprochen. Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden. Voraussetzung ist, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist zudem räumlich begrenzt. "Gewonnen haben die Kläger auf jeden Fall", sagte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Henning J. Bahr der Deutschen Presse-Agentur. Die Stadt Bremen werde verpflichtet, tätig zu werden. Die Kläger hätten allerdings nicht erreicht, dass sich die Stadt direkt um ihre Straßen kümmern müsse. Die Kommune könne mit einem Konzept am stärksten betroffene Straßen priorisieren. Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wird in Bremen schon länger gestritten. Ohne Erlaubnis ist dieses verboten – in vielen Städten wie Bremen ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet und Behörden dulden es. Geklagt haben fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt Bremen.